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GdP B-W: Verstärkter Infektionsschutz für die Polizei durch Zugang zu Infektionsdaten

Eberdingen/Stuttgart.

Ab sofort können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz Informationen darüber erhalten, ob bei den von ihnen kontrollierten Personen eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die neue Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Verbesserung des Infektionsschutzes bei Polizeibeschäftigten und Öffentlichkeit.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 04.05.2020 (Corona-Verordnung Datenverarbeitung) regelt die Einrichtung eines automatisierten Bereitstellungs- und Abfrageverfahrens für die sichere Datenübermittlung zwischen den Gesundheitsämtern, den Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst. In der Praxis bedeutet dies, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz ab sofort Informationen darüber erhalten können, ob bei den von ihnen kontrollierten Personen eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die neue Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei zur Verbesserung des Infektionsschutzes zur Verringerung des Infektionsrisikos. Nicht nur die Polizeibeschäftigten werden dadurch geschützt, sondern auch die Öffentlichkeit.

„In den Anfängen der Corona-Krise kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen unsere Kolleginnen und Kollegen besonders bei Einsätzen im privaten häuslichen Umfeld nicht wussten, ob sich die kontrollierte Person in Quarantäne befindet. Zudem nahmen Spuckangriffe zu, bei denen das polizeiliche Gegenüber äußerte, infiziert zu sein“, erläutert Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP in Baden-Württemberg.
„Als Gewerkschaft der Polizei haben wir schnell reagiert, als wir erfuhren, dass es nicht möglich sei, zu erfahren, ob jemand nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist. Das ist im Hinblick auf den Gesundheitsschutz für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht hinnehmbar gewesen. Wir haben das Innenministerium um eine möglichst zeitnahe und praktikable Lösung gebeten. Die neue Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit und dafür möchten wir uns stellvertretend für unsere Kolleginnen und Kollegen bedanken. Uns als Gewerkschaft der Polizei geht es ausschließlich um den Gesundheitsschutz und ausdrücklich nicht um eine Überwachung von Quarantänefällen, was wohl einige Bürgerinnen und Bürger befürchten. Ich sage es deutlich: Das ist für uns als Gewerkschaft der Polizei nicht das Ziel und nicht gewünscht. Es geht uns ausschließlich um den Gesundheitsschutz der Polizeibeschäftigten und auch aller Personen, die mit unseren Polizeibeschäftigten in Kontakt treten“, so Kirstein.
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