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GdP B-W fordert Übernahme der Kind-Krank-Tage-Regelung

Stuttgart/Hochdorf.

Die GdP fordert, dass die Kind-Krank-Tage-Regelung auf die Beamtinnen und Beamten der Polizei in Baden-Württemberg übertragen wird. Gesetzlich versicherten Eltern sollen statt der bisherigen 9 Tage nun 18 Tage zustehen, Alleinerziehenden das Doppelte. Die Tage sollen auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn Kita oder Schule coronabedingt geschlossen sind, das Kind selbst aber nicht krank ist.

Nicht verbeamtete Eltern gesetzlich versicherter Kinder können laut Beschluss der Bundesregierung vom 5. Januar 2021 in diesem Jahr 10 weitere sogenannte Kind-Krank-Tage (Alleinerziehende 20 Tage) in Anspruch nehmen. Somit haben die Eltern von Kindern unter 12 Jahren Anspruch auf 20 Tage (Alleinerziehende 40 Tage) Freistellung, wenn das Kind krank ist oder wenn das Kind von einer Kita- und Schulschließung betroffen ist. „Diese Regelung der Verdopplung der Kinderkrankentage wurde bis jetzt NICHT für unsere Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg übernommen“, so der Landesvorsitzende der GdP, Hans-Jürgen Kirstein, heute in Stuttgart. „Es besteht noch nicht einmal die Möglichkeit, die den Beamtinnen und Beamten nach der AzUVO zustehenden 9 Tage auch dann zu bekommen, wenn das Kind von einer Schul- oder Kitaschließung betroffen ist. Die Tage können weiterhin nur dann genommen werden, wenn das Kind krank ist. Dieser Zustand ist in Zeiten von Corona nicht hinnehmbar“, so Kirstein weiter.
In Baden-Württemberg wurde bisher nur die Freistellungsmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Dabei wurde eine Vergleichs-rechnung übernommen, die bereits seit 2020 für die Beschäftigten der Bundebehörden gilt. „Das ist besonders bitter, wenn beide Elternteile bei der Polizei im Beamtenbereich beschäftigt sind. Insbesondere weil die Möglichkeit zur Notbetreuung auf Weisung vom Innenministerium wegen der steigenden Infektionszahlen nur im äußersten Notfall in Anspruch zu nehmen sind“, erläutert Kirstein die Forderung der GdP.
Die GdP fordert, dass die neue Kind-Krank-Tage-Regelung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Die Kind-Krank-Tage sind um weitere 9 Tage (bzw. 18 Tage für Alleinerziehende) analog den Regelungen für gesetzlich versicherte Kinder zu erhöhen und müssen auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das Kind nicht krank ist, sondern die Kita oder Schule (coronabedingt) geschlossen ist. Übergangsweise ist diese Regelung zunächst auf die bereits zustehenden 9 Tage Sonderurlaub anzuwenden!
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