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Home-Office:

GdP B-W fordert bessere Möglichkeiten für Polizeibeschäftigte

Stuttgart/Hochdorf.

Die GdP Baden-Württemberg begrüßt die Forderung von Bund und Ländern, das Arbeiten im Home-Office verstärkt zu ermöglichen. Jedoch müsse die benötigte Infrastruktur für die Polizeibeschäftigten vom Land zur Verfügung gestellt werden.

Auf dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 19. Januar wurden die Verlängerung des aktuellen Lockdowns sowie eine Verschärfung bestimmter Maßnahmen beschlossen. Unter anderem wurde verfügt, dass Arbeitgeber „wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen müssen“. Eine entsprechende Verordnung soll befristet bis zum 15. März vom Bundesarbeitsministerium erlassen werden.
„Die Forderung der Bundesregierung an die Unternehmen sollte auch für den Öffentlichen Dienst und damit für die Polizei gelten“, so Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass die benötigte Ausstattung für das Arbeiten im Home-Office auf allen Behördenebenen und in ausreichender Anzahl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werde, so Kirstein weiter.
„Die Pandemie und das Infektionsgeschehen werden uns absehbar noch auf lange Zeit begleiten, deshalb muss das Land Baden-Württemberg seine Verordnung nicht nur an die freie Wirtschaft richten, sondern sie auch selbst im Öffentlichen Dienst umsetzen“, fordert Kirstein. „Viele Arbeitsplätze bei der Polizei können durchaus ins Home-Office verlegt werden, auch tageweise Lösungen sind hier gut vorstellbar. Wir begrüßen eine Ausweitung des Arbeitens im Home-Office, jedoch muss die entsprechende Infrastruktur für die Beschäftigten vom Land gestellt werden.“
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