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GdP BW: Land verweigert den Polizeibeamten weiterhin die Vergütung von Dienstzeiten

Eberdingen.

Wie es sich zumindest seit dem Einsatz in Baden-Baden (Caracalla) herumgesprochen hat, verweigert das Land Baden-Württemberg seit Anfang des Jahres die Vergütung von Zeiträumen, in denen die Kolleginnen und Kollegen zwischen zwei Diensten, aus dienstlichen oder tatsächlichen Gründen nach Einsatzende nicht an ihren Dienst- oder Wohnort zurückkehren können. Von dieser Regelung sind meistens die stehenden Einheiten des Polizeipräsidiums Einsatz betroffen.

Angeordnete „Zwangs-Freizeit“

Als Begründung wird ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen. Dieses wird von den Verantwortlichen im IM BW so ausgelegt, dass Zeiten, die zwischen reinen Einsatzzeiten liegen, entweder als Bereitschaftszeiten angeordnet und somit einer 1:1 Vergütung belegt werden oder eben nicht. Selbst die 1/3-Vergütung aus dem Länderabkommen wird nicht wie früher gewährt, sondern es steht sprichwörtlich die schwarze Null auf der Haben-Seite des Landes Baden-Württemberg. Diese angeordnete „Zwangs-Freizeit“ führt natürlich bei den Kolleginnen und Kollegen zu Recht zu Unverständnis und Frust.

Laut Aussage des IM BW sei eine andere Auslegung des Gerichtsurteils rechtlich nicht möglich, ja alternativlos. Auch das entsprechende Verwaltungsabkommen der Länder bei länderübergreifenden Einsätzen kann in diesem Fall angeblich nicht mehr herangezogen werden, um den Kolleginnen und Kollegen zumindest eine 1/3-Vergütung dieser Zeiträume zu gewähren.

Was die GdP BW so richtig auf die Palme bringt, ist das Gerücht, dass das Land im Gegenzug den anfordernden Bundesländern diese „Frei-Zeiten“ mit ein Drittel in Rechnung stellt. Dies lässt offensichtlich das oben angeführte Verwaltungsabkommen noch zu. Das Land macht Kasse zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen, die oftmals in gefährlichen Einsätzen ihren Kopf hinhalten müssen. Das ist nicht akzeptabel.

GdP Einsatz weiter erforderlich

„Wenn dieses Gerücht sich bewahrheitet, dann misst das Land mit zweierlei Maß und verweigert somit bewusst den Kolleginnen und Kollegen ihren Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich.“, so der Landesvorsitzende der GdP Hans-Jürgen Kirstein. „Das ist ja fast wie im Mittelalter, wo der König seine Ritter an andere Herrschaften ausgeliehen hat, um damit Geld zu verdienen.“

Diese Vorgehensweise motiviert die GdP dazu, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen, wenn sie schon über mehrere Tage oder gar Wochen nicht zuhause sein können, einen entsprechenden Ausgleich bekommen.

„Die GdP bleibt dabei, Freizeit liegt nur vor, wenn die Kolleginnen und Kollegen frei entscheiden können, wo, wann und vor allem mit wem sie sich aufhalten oder die Nacht verbringen.“, so Kirstein weiter.

Um die Kolleginnen und Kollegen nicht weiter zu frustrieren, sollte sich das IM BW schnell überlegen, wie es hier einen entsprechenden Ausgleich schaffen kann. Das dürfte eigentlich nicht schwer fallen, denn wenn es um die Einforderung von Geldern geht, scheint ja auch bei den Verantwortlichen eine entsprechende Kreativität vorhanden zu sein.
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