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GdP BW: Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich der Polizei - Ein Schreckgespenst!

Eberdingen.

Aus gesicherten Quellen wurde die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Baden-Württemberg darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gefahr besteht, die seit Jahren ausgesetzte einjährige Stellenbesetzungssperre im Haushalt 2020/2021 wieder zu finden. Dies würde bedeuten, dass freiwerdende Stellen im Arbeitnehmerbereich* innerhalb der Polizei ab 2020 für ein Jahr nicht wieder besetzt werden dürfen. Diese Stellen würden vorübergehend unbesetzt blieben. Ausgenommen hiervon könnte ein kleinerer Anteil von Stellen sein, der besonderen Anforderungen entsprechen müsste. Die Masse aller Stellen der Arbeitnehmer* innerhalb der Polizei wäre jedoch von der Sperre betroffen.

Stellenbesetzungssperren sind als reine Sparmaßnahmen abzulehnen. Nur selten gibt es Aufgaben, die nach Verrentung des Tarifbeschäftigten* ersatzlos gestrichen werden. Eine Besetzungssperre bedeutet dann, dass die Arbeit auf das Umfeld verteilt werden muss.
Andere Beschäftigte, also verbleibende tariflich Beschäftigte, Verwaltungsbeamte* und Polizeibeamte* müssten die freiwerdenden Tätigkeiten übernehmen, für die sie möglicherweise gar nicht ausgebildet oder vorgesehen sind.
Angesichts der personellen Talsohle durch die Verrentungs- und Pensionierungswelle würde dies auch die operative Polizeiarbeit massiv schwächen.
Das kann schon angesichts der aktuellen Sicherheitslage niemand wollen!

Noch im August 2018, als die Aussetzung der Stellenbesetzungssperre für den Nachtragshaushalt 2019 zu befürchten war, sagte Innenminister Thomas Strobl gegenüber dpa:
"Es würde ja keinen Sinn machen, dass wir neue, zusätzliche Stellen schaffen und die alten nicht besetzen" (Quelle: SNR 30.08.2018)

Damals wie auch heute, konnte und kann man ihm nur dringend Recht geben!

In Folge wurde die Stellenbesetzungssperre für 2019 ausgesetzt. Dafür sprach die GdP allen Beteiligten ihre Anerkennung aus.
An den Voraussetzungen, die zum Ausspruch unseres Innenministers geführt hatten, hat sich aber bis heute im Grunde nichts geändert.
Dennoch war zu erwarten, dass für den Doppelhaushalt 2020/2021 wieder über die Stellenbesetzungssperre nachzudenken sein wird.

Allerdings kommt die Nachricht, dass die Aussetzung dieser Sperre möglicherweise nicht fortgeführt werden könnte, sehr kurzfristig und in der Summe doch überraschend, insbesondere bei noch immer sprudelnden Steuereinnahmen und unverändert schlechter Personalsituation.

Im Koalitionsvertrag der Grün-Schwarzen Landesregierung 2016 findet sich folgende Erklärung:
„DIE POLIZEI STÄRKEN
Bestehende Stellenbesetzungssperren im Tarifbereich werden wir dauerhaft aufheben. Wir werden weitere Möglichkeiten prüfen, den Polizeivollzugsdienst von vollzugsfremden Aufgaben rasch zu entlasten.“

Daher fordert die Gewerkschaft der Polizei BW von allen Verantwortlichen die klare Ausrichtung ihrer Aktivitäten, für den Doppelhaushalt 2020/2021 dafür Sorge zu tragen, dass die Stellenbesetzungssperre Tarif innerhalb der Polizei weiterhin ausgesetzt bleibt.

Ziel muss es aber sein, diese „Schreckgespenst“, das lediglich reinen Sparmaßnahmen dient, endgültig aus den Köpfen, Gesetzen und Verordnungen zu streichen.

Sollten wir nicht gehört werden, werden wir unsere Forderung auch gerne persönlich bei den Verantwortungsträgern vortragen.
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