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GdP BW begrüßt Neuregelung zum Schmerzensgeld

Eberdingen.

Die Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg (GdP) begrüßt es sehr, dass die Landesregierung Baden-Württemberg am Dienstag eine neue Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beschlossen hat.

Seit mehreren Jahren forderte die GdP die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen. Trotz gewerkschaftlichem Rechtschutz konnten titulierte Schadensersatzansprüche gegen die Täter oftmals nicht vollstreckt werden, weil diese zahlungsunfähig oder durch Pfändungsfreigrenzen geschützt waren.

Die GdP hielt es aus Fürsorgegründen für geboten und unabdingbar, dass der Dienstherr die berechtigten Schadensersatzansprüche der Kolleginnen und Kollegen vorstreckt und anschließend seinerseits versucht, die Gelder bei den Tätern selbst einzutreiben.

Schließlich stehen dem Land wesentlich bessere Möglichkeiten, als den einzelnen Kolleginnen bzw. Kollegen, zur Verfügung. Im Ergebnis wird die Wertschätzung, welche Innenminister Thomas Strobl in zurückliegender Zeit mehrfach ausgesprochen hat, durch tatsächliches Handeln zum Wohl der Polizeibeamtinnen und Beamten umgesetzt. „Wir freuen uns sehr, dass nach jahrelangem Ringen dieses Instrument eingeführt wird“, so Andreas Heck, stellvertretenden Landesvorsitzender aus Offenburg.
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