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Für Betroffene von sexueller Gewalt innerhalb der Polizei

GdP BW und Bürgerbeauftragte etablieren Anlaufstelle

Eberdingen/Stuttgart.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorwürfe von sexueller Gewalt innerhalb der Landespolizei Baden-Württemberg starten die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württembergund die Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg eine intensive Zusammenarbeit: Ab sofort steht eine kooperierte Anlaufstelle für Betroffene zur Verfügung, die ein niederschwellig erreichbares Hilfsangebot für alle Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg bietet, die sichmit sexueller Gewalt oder sexueller Belästigung konfrontiert sehen.

Die GdP und die Bürgerbeauftragte sind sich einig: Mögliche Fälle von sexueller Gewalt und sexueller Belästigung innerhalb der Landespolizei müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Betroffene benötigen niederschwellig erreichbare und vor allem externe Anlaufstellen und Hilfsangebote. Die internen Anlaufstellen des Innenministeriums allein reichen nicht aus, da sie sich innerhalb des hierarchischen Geflechts der Landespolizei befinden. Eine Kooperation von GdP und Bürgerbeauftragter soll nun schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen.

„An die Einrichtung der Bürgerbeauftragten, die auch für die Polizeibeschäftigten zuständig ist, können sich alle Beschäftigten der Landespolizei jederzeit vertraulichwenden, ohne den Dienstweg einhalten zu müssen“, erläutert Gundram Lottmann, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg. „Diese externe Anlaufstelle mit gesetzlich gewährleisteter Vertraulichkeit möchten wir im Rahmen unserer Kooperation bei unseren Beschäftigtenbesser bekannt machen und stärker in den Fokus rücken. Jede und jeder Betroffene soll ermutigt werden, sich an die Bürgerbeauftragte oder an die Gewerkschaft der Polizei zu wenden. Dies gilt ausdrücklich für alle Polizeibeschäftigten, nicht nur für die Mitgliederunserer Gewerkschaft. Anfragen werden durch eine Rechtsanwältin der GdP entgegengenommen, die nicht der Legalitätspflicht unterliegt.“

„Der Vorteil unserer Zusammenarbeit liegt darin, dass wir als unabhängige und weisungsungebundene Stelle uns auf die langjährige Erfahrung der GdP stützen können. Dieses Verfahren sichert den Betroffenen absolute Vertraulichkeit zu“, ergänzt Beate Böhlen, Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. „Betroffene können sich direkt an mich und mein Team oder an die GdP wenden und werden von uns die bestmögliche Unterstützung erhalten. Jede und jeder Betroffene kann dabei selbst entscheiden, welche weiteren Schritte in ihrer oder in seiner Sache eingeleitet werden.“

Die Einrichtung der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stärken. Sie hat zudem die Aufgabe, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken und ist in diesem Rahmen Ansprechpartnerin für die Belange aller Polizeibeschäftigten in Baden-Württemberg.
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