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Finanzministerium erarbeitet Neuregelung der Beamtenbesoldung

GdP Baden-Württemberg fordert gerechte Einstufung der Polizeibeschäftigten

Stuttgart/Hochdorf.

Die verfassungskonforme Neuregelung der Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg steht kurz vor ihrem Abschluss. Das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip verpflichtet den Staat, seine Beamtinnen und Beamten lebenslang entsprechend ihrer Dienststellung zu versorgen. Während der Beamtenbund die geplanten Neuregelungen nicht kommentiert, positionieren sich DGB und GdP eindeutig und begrüßen die angestrebte Lösung. Die Forderung nach dem Einstiegsamt in A 11 wird erneuert.

„Die Neuregelung geht mit dem Ansatz, vor allem die unteren Besoldungsgruppen zu stärken, in die richtige Richtung“, so Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP in Baden-Württemberg. Die GdP begrüßt die geplante Streichung von Erfahrungsstufen in den unteren Besoldungsgruppen ebenso wie die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessung. „Der Einführung der Beihilfebemessungsgrenze hatten wir in aller Deutlichkeit widersprochen“, so Kirstein. „Die angedachte Erhöhung des familienbezogenen Kinderzuschlags bedeutet für viele Familien eine finanzielle Entlastung, die wir sehr begrüßen.“

Jedoch sind die angedachten Verbesserungen aus Sicht der GdP noch nicht ausreichend. „Seit mehr als 20 Jahren fordern wir die Einführung der Zweigeteilten Laufbahn und das Einstiegsamt für alle Polizeibeamtinnen und -beamten in die Besoldungsgruppe A 11 auch in Baden-Württemberg“. Zahlreiche Gutachten zur Erhebung der polizeilichen Aufgaben im gehobenen Dienst wurden in den letzten Jahren erstellt, die Kirstein nicht ausreichend berücksichtigt sieht.

„Die GdP fordert eine gerechte Bewertung und Einstufung aller Polizeibeschäftigten. Besonders betroffen sind die unteren Besoldungsgruppen, hier ist eine Verbesserung dringend notwendig. Doch auch die Polizeibeamtinnen und -beamten in den höheren Besoldungsgruppen haben ein Recht auf eine faire und ihren Aufgaben entsprechende Eingruppierung und Entlohnung. Dies macht die Einführung des Einstiegsamts in A 11 zwingend notwendig. Der mittlere Dienst, der sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten auswirkt, muss endlich abgeschafft werden. Die GdP vertraut darauf, dass die Entscheider sich ihrer Verantwortung bewusst sind und endlich auf die Forderungen der GdP reagieren“, betont der Landesvorsitzende.
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