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GdP Baden-Württemberg fordert lückenlose Aufklärung

Stuttgart/Hochdorf.

Schützenbeobachtungskameras bei polizeilichen Schießstätten in Baden-Württemberg nehmen Polizistinnen und Polizisten bei Übungen in Bild und Ton auf, ohne dass diesedavon wissen. Das Datenschutzproblem ist dem Innenministerium seit 2019 bekannt. Die GdP fordert nun eine lückenlose Aufklärung. Unter der Überschrift „Gewerkschafter: Großer Lauschangriff auf die Polizei“ berichteten die Stuttgarter Nachrichten am 19.06.2021 über den Umstand, dass auf aktuell 30 Schießanlagen der Landespolizei Polizistinnen und Polizisten ohne ihr Wissen vom Interaktiven Trainingssystem (ITS) in Bild und Ton gefilmt werden. Das Problem ist dem Innenministerium seit spätestens 2019 im Detail bekannt.

Hintergrund: Seit dem 17. September 2019 weiß nach einem Besprechungsprotokoll das Landespolizeipräsidium, dass es ein Datenschutzproblem in den Schießkinos der Polizei gibt. Dort werden anwesenden Polizistinnen und Polizisten (Übende und Einsatztrainer) in Bild und Ton gefilmt, ohne dass sie von diesem Umstand wissen. „Etwaig gefertigte Aufnahmen werden nach Ablauf von 72 Stunden automatisiert gelöscht“, wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert. Allerdings ist nicht klar, wer Zugriff auf die aufgezeichneten Daten hat. Ein aktuelles landeseinheitliches Datenschutzkonzept von Seiten des Innenministeriums liegt nicht vor. Dies, obwohl das Problem seit fast zwei Jahren bekannt ist.

Dies sei ein „Großer Lauschangriff auf die Polizei“, so der Stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gundram Lottmann, im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten. Hier muss der Sachverhalt schnellstmöglich aufgeklärt werden, da möglicherweise Straftatbestände erfüllt wurden. Eine Meinung, der sich inzwischen die FDP-Landtagsabgeordnete Julia Goll, vor ihrer Wahl Richterin, anschloss.

Die Schießkinos werden über einen Rechner gesteuert, über den Schießtrainer den übenden Polizistinnen und Polizisten realistisch alltägliche Einsatzsituationen einspielen können. Um das Verhalten der Beamtinnen und Beamten bei den Übungen später besprechen zu können, ist an diesen Rechnern das „Aufzeichnungsmodul Geutebrück G-ST1500“ gekoppelt, das sich spätestens in dem Moment zuschaltet, wenn das Schießkino in Betrieb genommen wird. Ab diesem Moment wird jede Bewegung und jedes Wort auf der Schießbahn aufgenommen.

Die Anbieterfirma hat die Möglichkeit, von außen für Wartungs- und Reparaturarbeiten auf das Aufzeichnungssystem zuzugreifen. Auch für diesen Fall fehlt ein Datenschutzkonzept des Innenministeriums. So ist es möglich, dass beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma in Russland, Indien oder der Türkei auf die sogenannten Schützenbeobachtungskameras zugreifen, während das Spezialeinsatzkommando neue Taktiken für Geiselbefreiungenaustüftelt. In dem Protokoll vom September 2019 wurde bei einer Besprechung der Einsatztrainer festgelegt, dass eine „zentrale Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für erforderlich erachtet wird“. Umsetzen sollte dies das Landespolizeipräsidium. Das ist bis heute nicht geschehen.

Forderungen der GdP:

Der Landesvorsitzende Hans-Jürgen Kirstein nahm aufgrund der aktuellen Berichterstattung mit dem Innenministerium Kontakt auf und forderte die Beantwortung folgender Fragen ein:
  • Wer ist für die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für diese Schießanlagen zuständig und weshalb wurde es versäumt, ein Datenschutzkonzept zu erstellen?
  • Kann ausgeschlossen werden, dass hier ein Datenmissbrauch (extern/intern) stattgefunden hat?
  • Wurde ein Verarbeitungsverzeichnis nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erstellt?
  • Wurde der Landesdatenschutzbeauftragte zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeschaltet?

Sollten die in den Stuttgarter Nachrichten erhobenen Vorwürfe zutreffen, stellt dies einen bislang einmaligen Vertrauensbruch gegenüber der Polizei dar. Möglicherweise wurden Straftatbestände verwirklicht. Deshalb fordert die GdP Aufklärung – auch mit Hilfe des Landesdatenschutzbeauftragten.
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