Ermittlungsverfahren im Innenministerium
GdP Baden-Württemberg ruft zur Zurückhaltung auf
Das Ermittlungsverfahren gegen den Inspekteur der Polizei wegen einer Sexualstraftat wurde im November 2021 eingeleitet. Bislang liegen noch keine Ergebnisse vor. Die als Folge dieses Verfahrens begonnenen Ermittlungen gegen Innenminister Thomas Strobl, einen Journalisten und einen Mitarbeiters des Ministeriums wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen führen derzeit zu heftigen öffentlichen Meinungsäußerungen. „Eine derart lange Verfahrensdauer begünstigt die Entstehung unsachlicher Diskussionen und führt zu Unruhe und Verunsicherung nicht nur in den Reihen der Polizei“, so Gundram Lottmann, Landesvorsitzender der GdP, der darauf hofft, dass die Untersuchungen in diesem Fall bald abgeschlossen werden.
„Bis zur endgültigen Klärung dieses Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft wird sich die Gewerkschaft der Polizei nicht an Spekulationen beteiligen und keine Forderungen erheben. Die mögliche Tragweite der miteinander verbundenen Fälle verbietet eine vorschnelle Einschätzung oder Stellungnahme. Auch für den Innenminister, seinen Mitarbeiter und den Journalisten gelten im Rahmen des Strafverfahrens vorrangig die Unschuldsvermutung. Die rechtliche Bewertung des Falls obliegt der Justiz, auf deren Urteil wir vertrauen.“
Die GdP unterstützt die gründliche Aufarbeitung der beiden Fälle mit allen daraus resultierenden Konsequenzen: „Die Landespolizei Baden-Württembergs darf keinen Schadennehmen, daher erwarten wir die lückenlose Aufklärung und höchstmögliche Transparenz.“
„Bis zur endgültigen Klärung dieses Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft wird sich die Gewerkschaft der Polizei nicht an Spekulationen beteiligen und keine Forderungen erheben. Die mögliche Tragweite der miteinander verbundenen Fälle verbietet eine vorschnelle Einschätzung oder Stellungnahme. Auch für den Innenminister, seinen Mitarbeiter und den Journalisten gelten im Rahmen des Strafverfahrens vorrangig die Unschuldsvermutung. Die rechtliche Bewertung des Falls obliegt der Justiz, auf deren Urteil wir vertrauen.“
Die GdP unterstützt die gründliche Aufarbeitung der beiden Fälle mit allen daraus resultierenden Konsequenzen: „Die Landespolizei Baden-Württembergs darf keinen Schadennehmen, daher erwarten wir die lückenlose Aufklärung und höchstmögliche Transparenz.“