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GdP Bayern: Bei Gewalt gegen Polizei Strafrahmen ausschöpfen statt höhere Strafen einfordern

München.

Die GdP Bayern begrüßt die Haltung unseres Innenministers Joachim Herrmann schärfere Strafen bei Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte massiv einzufordern. Leider geht diese Forderung weitgehend ins Leere. Es ist für die Polizei nicht zielführend, wenn der Strafrahmen lediglich bei Widerstandshandlungen von 3 auf 5 Jahre erhöht wird, wie dies schon vor ein paar Jahren von 2 auf 3 Jahre erfolgt ist. Solange die Justiz in ihren Urteilen den Strafrahmen nicht ausschöpft, sondern eher an der unteren Grenze bleibt, hat dies keine Wirkung auf potentielle Täter. Außerdem sind damit grundlose Angriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen wieder nicht erfasst. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bei Großveranstaltungen, Demos, Fußballeinsätzen etc. massiv angegangen (beleidigt, bespuckt, und teils verletzt) und diese rechtswidrigen Taten sind im § 113 StGB nicht erfasst.

Die GdP fordert daher seit Jahren einen eigenen § 115 StGB (Angriff gegen Polizeibeamte) mit einer entsprechend hohen Strafandrohung. Alles andere ist nicht erfolgversprechend, wie ja die damalige Erhöhung des Strafrahmens bei Widerstandshandlungen gezeigt hat. Die Zahlen sprechen hier eine eindeutige Sprache. Ein Rückgang der Straftaten gegen die Polizei ist nicht erfolgt, ganz im Gegenteil.
Die Politik muss endlich erkennen, dass diejenigen die den Staat und die Bürgerinnen und Bürger schützten, auch vom Staat geschützt werden.
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