GdP Bayern: Generalverdacht für Polizei? – Wir sagen NEIN!
Dieses neue Gesetz stellt alles auf den Kopf. „Jetzt heißt es in Berlin: „Im Zweifel GEGEN den angeklagten Polizisten“. Wir als GdP Bayern fordern eine kritische Überprüfung dieser Gesetzesregelung! Zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen muss man sonst künftig eine Entsendung von Unterstützungskräften nach Berlin ernsthaft überdenken. Dieses Regelwerk erschüttert nicht nur die Exekutive in ihren Grundfesten, sondern ist zudem ein „offener Angriff“ auf die Polizei und den öffentlichen Dienst insgesamt.