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GdP Bayern: Münchener Ex-Polizist verurteilt

München.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das klare Urteil des Amtsgericht München.

Nachdem der pensionierte Polizeibeamte in der Vergangenheit mehrfach zu Corona-Gegner-Demos aufgerufen hatte und als Redner bei sogenannten Querdenker-Demos sogar die eingesetzten Einsatzkräfte zum Absetzen ihrer Mundschutzmasken aufforderte, hat das Amtsgericht München diesem allgemeingefährlichen Treiben nun deutliche rechtliche Grenzen aufgezeigt und es erfolgte eine Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro

Der ehemalige Polizeibeamte wurde wegen seiner ignoranten Aktivitäten im Zusammenhang mit Anti-Corona Veranstaltungen zuletzt sogar vom Verfassungsschutz beobachtet. Seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen ist das Eine – in notorischer Unbelehrbarkeit und fern jeglicher wissenschaftlich erwiesener Fakten aber in aller Öffentlichkeit zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten aufzurufen geht vor allem für einen ehemaligen Polizeibeamten gar nicht, so der GdP Landesvorsitzende Peter Pytlik. Das Verhalten des „Ehemaligen“ führt mittlerweile auch im Kreise der Kollegen nur noch zu unverständlichem Kopfschütteln. So hatte der EX-Polizist vergangene Woche die eingesetzten Beamten öffentlich und lautstark u.a. als „Staatsterroristen“ beschimpft, so der GdP Landesvorsitzende weiter.

Unsere Kollegen haben ihren Amtseid dafür geleistet, sich für die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzusetzen. Jeder Polizeibeschäftigte weiß, dass er mit rechtlichen und disziplinären Maßnahmen, bei Pensionisten bis hin zur Aberkennung der Ruhestandsbezüge, rechnen muss wenn er diesen Weg verlässt.

Das Amtsgericht München hat durch das richtungsweisende Urteil ein klares Zeichen gesetzt.
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