GdP Bayern: Testpflicht bei Reiserückkehrern kaum kontrollierbar
Wir haben in Deutschland 3.800 Kilometer Außengrenze die sich flächendeckend nicht kontrollieren lässt. Dazu kommen die Flughäfen und die Bahnhöfe. Eine Überwachung der Testpflicht von Reiserückkehrern bei der Einreise ist Aufgabe der Gesundheitsämter und der Landespolizeien und kann personell in der Gesamtheit so in der Praxis schlichtweg nicht geleistet werden, ganz abgesehen von den Folgen, wie zum Beispiel kilometerlange Staus et cetera, die eine solche „Totalkontrolle“ mit sich bringen würde, so Pytlik.
Wir als Polizei ersticken eh schon in unseren vielfältigen täglichen Aufgaben und sind personell schon seit Jahren am Limit. Für diese „Mammutaufgabe“ sind wir als Polizei weder vorbereitet noch personell in der Lage. Der Landesvorsitzende weist aber darauf hin, dass die Bewertung über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Kontrolle dieser Testpflicht nicht Aufgabe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizei ist, sondern der Wissenschaft, der Virologen und letztendlich der Politik.
Wir als Polizei ersticken eh schon in unseren vielfältigen täglichen Aufgaben und sind personell schon seit Jahren am Limit. Für diese „Mammutaufgabe“ sind wir als Polizei weder vorbereitet noch personell in der Lage. Der Landesvorsitzende weist aber darauf hin, dass die Bewertung über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Kontrolle dieser Testpflicht nicht Aufgabe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizei ist, sondern der Wissenschaft, der Virologen und letztendlich der Politik.