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GdP Bayern: Unfallflucht nicht zum Kavaliersdelikt“ degradieren

München.

Die GdP Bayern ist über den Vorstoß des Bundesjustizministers zur Verharmlosung dieser Straftat sehr irritiert. Die Planungen eine Unfallflucht mit Sachschäden von der Straftat in eine Ordnungswidrigkeit abzustufen zeigen deutlich, dass hier Politiker am Werk sind, die sich von der Praxis weit entfernt haben. Nach dem Vorstoß des Bundesgesundheitsministers zur Legalisierung von Cannabis, versucht nun der nächste Minister unter dem politischen Erfolgsdruck, mit einem Vorschlag zu brillieren, der in die völlig falsche Richtung geht, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.

Bereits jetzt ist die Dunkelziffer bei der Aufklärung einer sogenannten Unfallflucht immens hoch, und die Bereitschaft einen verursachten Schaden zu melden wird enorm abnehmen, indem man die Strafandrohung nach unten korrigiert, so der stellvertretende Landesvorsitzende Florian Leitner.

Für die Polizei wird es keine Entlastung geben, denn der Ermittlungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Ermittlung des Unfallfahrers, die beweiskräftige Dokumentation der Schäden und auch die Möglichkeit einer Einlassung für die Täter ist derselbe wie im Strafverfahren. Auch für die Justiz gibt es keine Entlastung, da viele gegen die Bußgeldbescheide Einspruch erheben und die Gerichte letztendlich wieder beschäftigt sind und eine Flut von Owi-Verfahren bearbeiten müssen.

„Unrecht muss auch Unrecht bleiben und darf nicht verharmlost werden. Diese Initiative ist ein weiteres Überschreiten einer roten Linie bewährter und sinnvoller Strafgesetze“.

„Unsere Aufgabe muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und damit auch ihr Eigentum, dafür stehen wir als Polizei“, so die beiden Gewerkschafter Peter Pytlik und Florian Leitner.

GdP – Gemeinsam Zukunft gestalten!

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