Schießstandproblematik: Einigung zwischen Innenverwaltung und Interessenvertretungen
GdP Berlin: 75 Euro pro Schießmonat und Korrekturen in mindestens 78 Fällen
Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die Senatsinnenverwaltung, die eingesetzte Sichtungskommission, die Gewerkschaften DPolG und GdP, der BdK und BISS e. V. auf entsprechende Eckpunkte. „Wir müssen an dieser Stelle festhalten, dass die jahrelangen Versäumnisse und damit verbundene gesundheitliche Schäden mit keinem Geld der Welt wieder gutgemacht werden können. Nichtsdestotrotz ist der jetzige finale Abschluss auch ein für viele Betroffene wichtiges Eingeständnis des Landes Berlin, dass man hier jahrzehntelang mit der Gesundheit von Menschen gespielt hat“, so Weh.
Die Eckpunkte im Überblick
Korrektur der bisher betrachteten 786 Fälle mit Berücksichtigung der Verwendungsdauer:Bei Verwendung auf einer Vielschießer-Dienststelle gibt es bei mindestens erlittenen Akutbeschwerden nachträglich 75 Euro je vollen Verwendungsmonat bis zur Schließung der letzten technisch veralteten Schießanlage (April 2014).
Korrektur in 32 Einzelfällen:
In 30 Fällen wurde nach Bericht der Sichtungskommission entsprechend noch 2022 ausgezahlt, in zwei weiteren Fällen geschieht dies nach Einbeziehung medizinischen Sachverstandes.
Korrektur in min. 46 weiteren Fällen:
Mindestens 46 Fälle werden von der Sichtungskommission gesichtet, bewertet und dann nach Entscheidungsvorschlag unter Einbeziehung medizinischen Sachverstandes ausgezahlt.
Ansprechstelle für Betroffene:
Es wird eine Ansprechstelle für Betroffene geben. Die Sichtung und Bearbeitung der Anträge erfolgt bis 2029 durch eine von den Gewerkschaften und Interessenverbänden zusammengestellte Kommission.