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Übergriffe auf Berlins Einsatzkräfte – Gesetzesverschärfung nutzen

GdP Berlin: Häufiger Strafanzeige nach 114 StGB (tätlicher Angriff) stellen

Berlin.

6.759 Angriffe auf Berlins Polizistinnen und Polizisten gab es im vergangenen Jahr, rund 500 mehr als im Vorjahr. Für 2018 ist mit einer ähnlich hohen Zahl zu rechnen. 2.581 Einsatzkräfte der Polizei wurden verletzt, 426 bei der Feuerwehr, fielen mitunter Monate aus und haben teilweise noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Die von der Gewerkschaft der Polizei viele Jahre geforderte und im letzten Jahr umgesetzte Gesetzesverschärfung soll die Zahlen senken, dafür muss man sie aber auch einsetzen.

Handlungsbedarf besteht

„Wir haben nicht ohne Grund jahrelang Gesetzesverschärfungen gefordert. Die Zahlen zeigen bundesweit, dass Handlungsbedarf bestand und leider noch immer besteht. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bei der Arbeit behindert, beleidigt und körperlich angegriffen. Der Paragraf 114 StGB war längst überfällig. Er wird das Problem allein nicht lösen, aber er wird auf Dauer den einen oder anderen von Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute abhalten. Wir müssen ihn halt nur auch mal aufschreiben“, so Norbert Cioma, Landeschef der GdP Berlin am Mittwochmorgen. Oftmals würde nach Angriffen keine Strafanzeige nach 114 StGB geschrieben. Erst am Sonntag wurden Beamte während der Erstbetreuung einer 60-Jährigen bei einer Veranstaltung in Neukölln attackiert. Fünf Einsatzkräfte wurden mit Schlägen teilweise schwer verletzt, drei mussten mit erheblichen Kopfverletzungen vom Dienst abtreten, kamen ins Krankenhaus. Aufgeschrieben wurden Verstöße gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz, Widerstände, versuchte Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch, Körperverletzung und Beleidigung – aber keine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs.

Tätlicher Angriff erfordert immer Freiheitstrafe

„Es gibt durchaus Kolleginnen und Kollegen, die von den Änderungen Gebrauch machen. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass auf vielen Dienststellen anders verfahren wird und wir verstehen nicht genau, warum das so ist. Wir können die Uhr danach stellen, dass es in den nächsten zwei Wochen, insbesondere an Silvester zu zahlreichen Angriffen kommen wird. Ich habe keine Lust mehr darauf, jedes Mal mit diesem Wissen in den Jahreswechsel zu gehen“, so Cioma weiter. Der entsprechende Paragraf ermöglicht es, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit einer Freiheitstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren zu sanktionieren. Er greift weiter als der Paragraf 113 StGB für Widerstände (Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe, nur in besonders schweren Fällen fünf Jahre Freiheitsstrafe). Der GdP-Landeschef: „Wir sehen bei den Gerichtsentscheidungen häufig, dass nur sehr selten ein besonders schwerer Fall anerkannt wird und viele Angreifer mit Geldstrafen davonkommen. Das ist das falsche Zeichen eines funktionierenden Rechtsstaates, der diejenigen, die ihn sichern sollen, schützen muss. Im Nachgang des G20-Gipfels haben wir bei einzelnen Gerichtsurteilen gesehen, was mit der Gesetzesverschärfung möglich ist. Die Gesundheit jedes Kollegen sollte es wert sein, dass wir diese gesetzliche Möglichkeit nicht ungenutzt lassen.“
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