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GdP Berlin: Kaum Impfangebot, zu wenig Schnelltests, aber Präsenz wird erwartet

Berlin.

Die dritte Welle der Corona-Pandemie läuft, bundesweit wird auf politischer Bühne weiter fleißig über Beschränkungen des öffentlichen Lebens diskutiert. Als beste Lösung, um schnellstmöglich durch das Dilemma zu kommen, wird stets das Duo Impfen und Schnelltests genannt. Beides ohne Frage zielführend, doch der Berliner Senat scheint das bei den eigenen Beschäftigten als nicht so wichtig zu erachten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von absolut unzureichender Versorgung beim LABO, LEA sowie in den Bürger- und Ordnungsämtern der Bezirke.

Besorgniserregende Rückmeldungen aus diversen Dienststellen

„Wir haben bisher keinen kompletten Überblick aus allen Bezirken. Es gibt weder verifizierte Infektions- und Quarantänezahlen noch einen einheitlichen Umgang beim Impfen und den Schnelltests. Aber die Rückmeldungen aus diversen Dienststellen offenbaren eine flächendeckende Minderausstattung unserer Kolleginnen und Kollegen, von denen der Senat weiterhin Präsenzdienst erwartet. Auch deshalb ist es absolut unverständlich, warum es für diese Bereiche keine Impfkontingente, wohlgemerkt mit freier Impfstoffwahl, gibt“, so Manuela Kamprath, zuständiges GdP-Vorstandsmitglied für die Bereiche LABO, LEA und die Bezirke, aus denen zahlreiche Mitglieder zur Gewerkschaft gehören. In der Tat wird in vielen Branchen seit Monaten auf Homeoffice und Kontaktminimierung gesetzt, was der Senat in mehreren Appellen auch öffentlich von Unternehmen eingefordert hat. Berlins Regierung aber scheint sich da selbst auszunehmen, so dass der Großteil der Beschäftigten des LABO, des LEA sowie der Bürger- und Ordnungsämter weiterhin im Präsenzdienst arbeitet, dadurch viel persönlichen Kontakt zu anderen hat und einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt ist.

GdP: Das Problem des öffentlichen Dienstes ist die eigene Bürokratie

„Hohle Phrasen über die Wichtigkeit unserer täglichen Arbeit für den Erhalt der gesellschaftlichen Infrastruktur schützen uns leider nicht vor einer Covid19-Infektion. Die Mitarbeitenden des AOD, die bei Maßnahmen schlecht 1,50 m Abstand halten können und an denen sich tagtäglich der Frust über die anhaltenden Einschränkungen entlädt, ohnehin nicht. Dennoch aber schafft man es als Arbeitgeber bei den Landesämtern und in vielen Bezirken nicht mal, die Vorgaben der eigenen Verordnung umzusetzen und jedem zwei Schnelltests pro Woche zu ermöglichen bzw. Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Das Problem des öffentlichen Dienstes ist die eigene Bürokratie“, so Kamprath weiter. Neben der unzureichenden Versorgung der eigenen Beschäftigten fordert die GdP deshalb auch, die angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens für den Einzelhandel auf publikumsstarke Ämter zu übertragen. „Wir finden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in § 18 keinerlei Erwähnung, obwohl seit Ende der 1990er das Thema Dienstleistungsorientierung das große Credo sein soll. Dem gegenüber ist nach § 6b niemand verpflichtet, einen negativen Schnelltest vorzulegen, wenn man einen Behördengang unternimmt. Ich habe noch keinen Virologen gehört, der von einem geringeren Ansteckungspotenzial gesprochen hat, wenn man eine Behörde statt ein Modegeschäft aufsucht“ so Kamprath abschließend.
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