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Kritik an Hinhaltetaktik des Senats – Lob für R2G-Innenpolitiker wegen EZulV-Änderungsantrag

GdP Berlin: Kein Aprilscherz! Mehr Besoldung gibt es frühestens in der zweiten Jahreshälfte

Berlin.

Bereits Ende der letzten Woche wurde einmal mehr deutlich, wie Berlins Politiker es so mit Versprechen halten. Nein, der Gehaltsnachweis war nicht fehlerhaft, die versprochene Besoldungserhöhung zum 1. April wurde nicht in die Tat umgesetzt. Zwar wird es rückwirkend zum 1. April nach Angaben des Finanzsenators Matthias Kollatz (SPD) ein deutliches Plus geben. Wie viel genau und wann das umgesetzt wird, steht aber weiterhin in den Sternen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hätte erwartet, dass man ab diesem Monat wenigstens einen Abschlag zahlt, doch Fehlanzeige. Neben scharfer Kritik am Berliner Senat gibt es positive Nachrichten aus dem Innenausschuss. Die Innenpolitiker der Regierungsparteien haben einen Änderungsantrag für die Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) eingebracht und dadurch eine Vielzahl unserer Forderungen aufgenommen.

Pauschale für Höhenretter und Taucher – 80 Euro BePo-Zulage

„Es ist ein absoluter Lichtblick, den Berlins Innenpolitiker von Rot-Rot-Grün da heute in den Innenausschuss eingebracht haben. Man sieht, dass sie sich intensiv mit den Anforderungen der einzelnen Dienststellen und unserer Stellungnahme beschäftigt haben. Ich hoffe, dass das Plenum diesem Antrag zustimmt und das Gesetz endlich zeitnah durchbringt, es geht hier um Anerkennung besonderer Tätigkeiten und beim Blick um die Besoldung auch um ein Stück Wiedergutmachung“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Montagmittag. Stellvertretend von den innenpolitischen Sprechern Frank Zimmermann (SPD), Niklas Schrader (Die Linke) und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) unterschrieben, wurden zahlreiche Änderungen eingebracht. So sollen bei der Feuerwehr-Zulage auch feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte in der Laufbahnausbildung sowie im Einsatzdienst befindliche Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden. Höhenretter und Taucher sollen zukünftig eine monatliche Pauschale in Höhe von 100 Euro erhalten und nicht nach Metern bezahlt werden, verdeckte Ermittler und operative Dienste beim LKA werden ebenso berücksichtigt. Darüber hinaus ist eine von der GdP vehement geforderte BePo-Zulage von 80 Euro im Monat sowie 20 Euro pro Einsatz in einer Alarmhundertschaft (max. 60 Euro im Monat) angedacht. Der Innenausschuss stimmte dem Antrag geschlossen zu und wird seine Empfehlung an den Hauptausschuss sowie das Plenum weitergeben. Dort erfolgte bisher lediglich eine Lesung. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2018, mit einer Umsetzung ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

GdP fordert 5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019

Weniger positiv schaut der GdP-Landeschef auf die Hinhaltetaktik des Berliner Senats bei der Umsetzung der versprochenen Besoldungserhöhung. „Es wäre das Mindeste gewesen, den Kolleginnen und Kollegen zum 1. April einen ungefähr passenden Abschlag oder wenigstens die 1,1 Prozent oben draufzupacken, Politik muss auch mal Signale setzen. Der Senat hat immer wieder die Zusage gegeben, 2021 auf Durchschnitt der Länder zu sein. Da hätte man sich mit einer klaren Aussage von 5 Prozent mehr zum 1. Januar 2019 längst keinen Zacken aus der Krone gebrochen. So sehen wir, was um uns herum passiert und haben auch nicht vergessen, dass die Erhöhung der Abgeordnetendiäten immer binnen Wochen durch das Parlament gejagt wird. Wir werden das im Gespräch mit Herrn Kollatz zum Ende der Woche auch deutlich kommunizieren“, so Cioma weiter. Natürlich ist der GdP bewusst, dass man die festgeschriebenen 1,1 Prozent auf den Durchschnitt nur draufpacken kann, wenn man weiß, wie die anderen Bundesländer erhöhen. Dennoch ist es wenig verständlich, dass bisher keine wirkliche Aussage des Berliner Senats getroffen wurde. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg wurde bereits durch Ministerpräsident oder Finanzministerium die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses angekündigt. Niedersachsen möchte nach bisheriger Ankündigung inhaltsgleich, aber zum 1.3. übernehmen. In Bayern und Thüringen liegen Gesetzesentwürfe für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme vor. Schleswig-Holstein möchte nach Ankündigung des Finanzministeriums leicht verringert zum 1.1. übernehmen, Brandenburg zum 1.1. dieses und nächsten Jahres um 3,7 Prozent erhöhen. Abschließend sei darauf verwiesen, dass die Besoldungserhöhung den normalen Lauf eines Gesetzes inklusive mehrfacher Lesung im Plenum sowie Einreichung in die zuständigen Ausschüsse durchlaufen muss. Eine Umsetzung vor der zweiten Jahreshälfte ist so nach unserer Einschätzung kaum mehr möglich.
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