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Kein Geld der Welt kann Versäumnisse und gesundheitliche Schäden wieder gutmachen

GdP Berlin äußert sich zu Gesprächen über Entschädigung der Schießstandopfer

Berlin.

Nachdem im Innenausschuss über eine erzielte Einigung mit den beiden Polizeigewerkschaften hinsichtlich einer Entschädigungszahlung an die Betroffenen des Schießstandskandals berichtet wurde, äußert sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin und sorgt für Transparenz der bisherigen Ergebnisse sowie deren Einordnung.

„Wir danken Kollege Böhl, dass er die Schießstand-Problematik in die Öffentlichkeit gebracht hat und den Kollegen des BISS e. V., die vielen Betroffenen eine Stimme gegeben und den Druck spürbar erhöht haben. Ab einem gewissen Punkt waren die bisher hart erkämpften Fortschritte in Sachen Entschädigung leider in einer Sackgasse, Fronten verhärtet. Die drei damaligen Landesvorsitzenden von BDK (Kretzschmar), DPolG (Pfalzgraf) und GdP (Cioma) haben sich dann in gemeinsamen Gesprächen mit der Senatsinnenverwaltung auf eine Sichtungskommission verständigt, die die Vorgänge im Sinne der Betroffenen noch mal neu betrachtet“, so der Berliner GdP-Landeschef Stephan Weh am Donnerstag.

Diese hat einen Bericht vorgelegt, auf dessen Basis in den letzten Monaten Gespräche zwischen der Sichtungskommission und der Senatsinnenverwaltung stattfanden. Auf Wunsch der Kommission wurden BDK, BISS e. V, DPolG sowie GdP zu den gemeinsamen Gesprächen hinzugezogen. In der vorletzten Sitzung sollten die von der Senatsverwaltung vorgelegten maximal möglichen Entschädigungszahlungen für 786 Betroffene mit Innensenatorin Iris Spranger manifestiert werden, um sie in der Folge den innenpolitischen Sprechern der Fraktionen vorzulegen. Doch sowohl der Vertreter des BDK als auch der von BISS e.V. gaben keine Zustimmung. In der letzten Sitzung wiederholte die Senatsverwaltung das bisher vorgelegte Angebot, woraufhin Vertreter des BDK und BISS e.V. die bis dato konstruktiven Gespräche nicht weiterführen wollten, ehe der Bericht der Sichtungskommission nicht an die innenpolitischen Sprecher übermittelt wurde.

Für uns ist damit noch keine abschließende Einigung vereinbart, zumal wir als GdP darüber ebenso wenig entscheiden können wie die DPolG, der BDK oder BISS e.V., sondern allein die Senatsinnenverwaltung. „Wir müssen an dieser Stelle festhalten, dass die jahrelangen Versäumnisse und damit verbundene gesundheitliche Schäden mit keinem Geld der Welt wieder gutgemacht werden können. Leider lässt sich medizinisch bisher keine klare Kausalität zwischen Gefahren auf den Schießständen und Erkrankungen feststellen, so dass Berlins Politik bis hierhin zu keiner Zahlung verpflichtet werden kann. Wir führen die Gespräche, um im Interesse der Betroffenen das Bestmögliche herauszuholen, wissen aber auch, dass die Senatsinnenverwaltung die Fälle auch einfach zu den Akten legen könnte“, so Weh.
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