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Ausländerbehörde verlässt LABO

Neues Landesamt für Einwanderung - GdP Berlin befürwortet Umstrukturierung unter bestimmten Kriterien

Berlin.

Als erstes deutsches Bundesland gründet die Hauptstadt eine eigenständige Einwanderungsbehörde und möchte damit dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes vorgreifen. Als Grundpfeiler dafür soll die Ausländerbehörde (Abteilung IV) aus dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) herausgelöst werden. Nach Ansicht der GdP ein sinnvoller Schritt, für den man jetzt die richtigen Entscheidungen treffen muss.

Sozialverträgliche Umsetzung ermöglichen

„Es kann Sinn machen, den Bereich IV als eigenständige Einwanderungsbehörde aus dem LABO herauszuziehen. Für uns ist entscheidend, dass die Beschäftigtenvertreter eingebunden werden, um eine sozialverträgliche Umsetzung ohne gravierende negative Auswirkungen für die Kollegenschaft zu ermöglichen“, so Manuela Kamprath, Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe LABO am Montagnachmittag. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte die Entscheidung am Montagmorgen publik gemacht und möchte die Ausländerbehörde gemäß der Wünsche des rot-rot-grünen Senats zu einer echten Willkommensbehörde fortentwickeln. Gemäß Angaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Berliner Ausländerbehörde mit ca. 400.000 Kunden schon jetzt die mit Abstand größte des Landes.

Neue Räumlichkeiten, mindestens 50 zusätzliche Stellen

Die GdP sieht diesen Plänen positiv entgegen, denn bei unseren Kolleginnen und Kollegen wird die gewünschte Willkommenskultur ohnehin schon großgeschrieben. Kamprath verwies aber auf die bevorstehenden Aufgaben, ehe die Ziele erreicht werden können: „Damit die Umstrukturierung reibungslos und nicht zu Lasten der Beschäftigten sowie den Betroffenen erfolgen kann, muss sich der Senat schleunigst Gedanken über neue Räumlichkeiten machen. Unsere Dienstgebäude platzen schon jetzt aus allen Nähten. Es ist unmöglich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Landesamts in den Räumlichkeiten des LABO verbleiben.“ Darüber hinaus plädierte die LABO-Bezirksgruppenvorsitzende für einen, dringend benötigten, Stellenzuwachs. Für den Doppelhaushalt 2020/21 wurden zum Beispiel für die Abteilung V – Zentrale Aufgaben des LABO – gerade einmal neun Stellen angedacht. Die dort zu leistenden Aufgaben würden auch nach der Herauslösung der Ausländerbehörde aller Voraussicht nach mit dem bestehenden Personal schwer zu bewältigen sein. Um die zukünftigen Aufgaben des Bereiches Zentrale Aufgaben im LABO und in der Einwanderungsbehörde zufriedenstellend erledigen zu können, benötigen die Bereiche mindestens weitere 50 Stellen. Mit dem schon ohnehin dürftigen Personalzuwachs für den Haushalts 2020/2021 für Fachaufgaben ist es unmöglich, die zusätzlichen Aufgaben zu bewerkstelligen.
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