Zum Inhalt wechseln

LKA-Chef Christian Steiof spricht von Aktenmanipulation

GdP Berlin entsetzt über Äußerungen im Amri-Untersuchungsausschuss (Bund)

Berlin.

Gemäß einer Pressemeldung, die auf der offiziellen Seite des Berliner Senats veröffentlicht wurde, hat sich Christian Steiof, Leiter des Landeskriminalamt Berlin, zu möglichen Versäumnissen zweier Kollegen des Staatsschutz im Fall Anis Amri geäußert und von Aktenmanipulation gesprochen. Die Gewerkschaft der Polizei hat keinerlei Verständnis für eine derartige Aussage, da sowohl die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Kollegen als auch zumindest das Disziplinarverfahren gegen einen der beiden Betroffenen eingestellt wurden.

Aussage ist eine absolute Frechheit

„Mir ist heute fast mein Frühstück hochgekommen, als ich diese Meldung gesehen habe. Wir werden zeitnah das Gespräch mit Kollege Steiof suchen, damit er uns mal sachlich erklären kann, wie er zu so einer Einschätzung kommt. Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei strafrelevante Handlungen festgestellt und die Ermittlungen dementsprechend eingestellt. Selbst das dazugehörige Disziplinarverfahren gegen den vorgesetzten Kollegen wurde bereits eingestellt. Jetzt von einer Manipulation der Akten zu sprechen, ist eine absolute Frechheit“, so Thomas Spaniel, Vorstandsmitglied der GdP Berlin. Steiof sprach am Donnerstag im Amri-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene davon, dass die Kollegen manipuliert hätten, um eigene Versäumnisse zu vertuschen.

Von Anfang an im Stich gelassen

Der GdP-Landesvorstand kritisierte auch den generellen Umgang mit den Kollegen, die von Anfang als Sündenbock für strukturelle Probleme an den Pranger gestellt und durch Behördenleitung sowie Polizeiführung nicht mal im Ansatz unterstützt wurden. „Weder Herr Steiof noch die damalige Doppelspitze hat die anfängliche Falschmeldung, es würde bei den eingeleiteten Ermittlungen um den Verdacht der Strafvereitelung im Amt zugunsten Amris gehen, gerade gerückt. Das in Verbindung mit der Aussage des Innensenators, der Anschlag hätte verhindert werden können, hat die gesamte öffentliche Diskussion beeinflusst. Nach unserer Kenntnis ist selbst die zuständige Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen und selbst nach dem Anschlag bei Beachtung aller vorhandenen TKÜ-Protokolle stets zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht gegeben waren“, so Spaniel abschließend.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.