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Trotz Intervention der GdP – Innensenator verweigert Zulagen für Operative Gruppen und Kommunikationsteams

GdP Berlin fordert Berücksichtigung von AGIA, StrD K und Co.

Berlin.

Bereits während der Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) hat sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aktiv in den Prozess eingebracht und im Rahmen einer umfassenden Stellungnahme durch den DGB allen Parteien Hinweise und Anmerkungen zukommen lassen. Da diese teilweise unbeachtet blieben, sind wir an den Innensenator herangetreten und haben ihn schriftlich aufgefordert, bisher nicht berücksichtigten Dienststellen eine verdiente Zulage zu gewähren, und dafür einen möglichen Weg aufgezeigt. Andreas Geisel (SPD) zeigte sich komplett beratungsresistent und nimmt so den berechtigten Unmut der Kolleginnen und Kollegen in Kauf.

Verordnung lässt Raum, den der Innensenator nicht nutzt

„In den fast drei Jahren seiner Amtszeit hat der Innensenator so gut wie keine Zweifel an seiner aufrichtigen Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kollegen aufkommen lassen. Jetzt aber scheint er vorm Finanzsenator zu kuschen. Wir reden hier über Dienststellen, die bei sechs Euro mehr Polizeizulage Luftsprünge machen sollen und ansonsten vollkommen außen vor gelassen werden, weil sie auch keine Wechselschichtzulage mehr bekommen“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Mittwochmorgen. Die GdP hatte Geisel Mitte September nach vorheriger Absprache schriftlich angeschrieben, sich für die Novellierung, von der viele Kolleginnen und Kollegen spürbar profitieren, bedankt, aber auch auf Probleme hingewiesen. Zahlreiche Dienststellen wurden nicht berücksichtigt und können die Kriterien zum Erhalt der Wechselschichtzulage (§ 17 a EZulV) aufgrund bedarfsorientierter Dienste nicht erfüllen. Die GdP plädierte für eine Berücksichtigung nach § 22 EZulV (Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte für besondere polizeiliche Einsätze sowie für Beamtinnen und Beamte als Verdeckte Ermittlerinnen und Verdeckte Ermittler), in der so genannten Mobilen Fahndungseinheiten (MFE) 188 Euro im Monat zugesprochen werden. Berlin besitzt anders als die Bundespolizei keine Dienststelle dieser Bezeichnung, nach Meinung der GdP aber welche mit vergleichbarem Aufgabenprofil (StrD K, AGIA, OGJ, OGW, LKA 265 Operative Gruppe Taschendiebstahl (auch Trickdiebstahl), LKA 425 GE Schleuser SG 3 OG Schleuser, BVkD VSD 23 und WSP ZVA – StrD K). Kelm weiter: „Wir sind der Meinung, dass der Innensenator die Möglichkeiten besitzt, diese als MFE auszuweisen und so den Kolleginnen und Kollegen von Spezialdienststellen mit besonderen Aufgaben jene Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie verdienen.“

Wertschätzung ja, Zulage nein

Geisel scheint das anders zu sehen. In einem Antwortschreiben aus der letzten Woche sprach er sich gegen eine solche Regelung aus: „Ihrem Vorschlag, einigen Einheiten der Polizei auf Grundlage des § 22 Abs. 3 EZulV die Zulage für den Einsatz in einer Mobilen Fahndungseinheit zu gewähren, steht nicht nur der Wortlaut der Vorschrift entgegen, sondern auch die eine solche Auslegung nicht zulassende Gesetzesbegründung.“ Mit der Neuregelung bezüglich MFE habe man Flexibilität für die Zukunft geschaffen. Darüber hinaus könnten die bedarfsorientierten Dienst leistenden Einheiten durchaus von der Wechselschichtzulage profitieren. Eine Absage erteilte der Innensenator auch unserem Vorschlag, die stets aufgestellten Kommunikationsteams bei der eingeführten Zulage für den Einsatz in einer Alarmhundertschaft zu berücksichtigen, obwohl er unsere Auffassung teilt, dass diese einen wichtigen Beitrag zum Gelingen von polizeilichen Großeinsatzlagen leisten. „Ich kann seine Verweigerung ehrlich gesagt nicht im Ansatz nachvollziehen. Man kann sich nicht hinstellen und Anerkennung predigen, dann aber tatenlos zusehen, wie bei den Beschäftigten aufgrund politischer Tatenlosigkeit Neiddebatten und Unzufriedenheit wachsen. Die neue EZulV ist toll gedacht, aber in einzelnen Aspekten schlecht gemacht. Dass man eine BePo-Zulage geschaffen und zahlreiche Zulagen deutlich angehoben hat, die Wechselschichtzulage flexibler gestalte wollte, erkennen wir ohne Einschränkung an. Gerade bei letzterer aber ergeben sich derzeit zahlreiche Probleme, weil zum Beispiel Dienstzeitverlagerungen und Alarmierungen nicht berücksichtigt werden, so dass keine Zahlung erfolgt. Dass man sich aber auf die Novellierung zurücklehnt und eklatante Missstände nicht lösen möchte, werden wir so nicht akzeptieren“, sagte Kelm abschließend.
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