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Gerüchte um Verlängerung der Tragezeit

GdP Berlin fordert Frau-/Mannausstattung für ballistische Unterziehschutzwesten

Berlin.

Am Freitag, dem 19.10.2012 hat der GdP-Landesbezirksvorsitzende Michael Purper Innen- und Sportsenator Frank Henkel geschrieben: Eine Tragezeitverlängerung darf nicht unter fiskalischen Gesichtspunkten erfolgen und die Schutzweste muss schnellstmöglich zur Frau-/Mannausstattung gehören, für die der Senator für Finanzen die erforderlichen Haushaltsmittel zusätzlich zur Verfügung stellen muss. Einsparungen aufgrund einer gegebenenfalls gerechtfertigten Tragezeitverlängerung müssen dabei erstmal unberücksichtigt bleiben. Damit wäre auch gewährleistet, dass den zusätzlich eingestellten 250 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten Schutzwesten zur Verfügung stehen.

Nachfolgend der Brief an Innen- und Sportsenator Frank Henkel im Original:

„Aus verschiedenen Dienstbereichen der Direktion 4 wurde an den Personalrat das Gerücht herangetragen, die Behörde beabsichtige - nicht zuletzt aus fiskalischen Gründen - die Verlängerung der Tragezeit ballistischer Unterziehschutzwesten. Dort wurde dem Gerücht in der 41. Kalenderwoche auf den Grund gegangen und Gespräche mit den Fachleuten von Dir 4 St 23, PPr Stab 23 und ZSE II B 2 geführt.

Fakt ist: ZSE II B 2, die Stäbe 23 der Direktionen und Ämter sowie PPr Stab 23 haben auf einer Besprechung am 9. August 2012 auf Initiative von ZSE II B 2 über die Möglichkeit der Verlängerung der Tragezeit von Schutzwesten gesprochen. Demnach könnte in naher Zukunft die Schutzwestenkommission einberufen werden, die die Prüfung dieses Konzeptes veranlassen und am Ende das Ergebnis der Behördenleitung zur Entscheidung vorlegen würde. Sofern das Konzept tatsächlich die Prüfphase erreicht, würden die Erkenntnisse über das Langzeitverhalten von Schutzwesten ausgewertet sowie Beschusstests bei anerkannten Prüfeinrichtungen veranlasst werden. Sollten alle physikalischen Voraussetzungen erfüllt werden, könnte die Gebrauchszeit um 10 Jahre verlängert werden. Betroffen hiervon wären die gängigen Schutzwestenmodelle „Omnicomput Berlin III“ sowie „Berlin III plus Comfort“ mit einer Herstellergarantie von 15 Jahren.

Die Fachleute machten deutlich, dass gegenwärtig noch nicht entschieden ist, ob das hier in Rede stehende Konzept überhaupt geprüft wird. Auch würde die Umsetzung des Konzeptes der Behördenleitung nur dann vorgeschlagen werden, wenn die Prüfergebnisse keine Zweifel an der weiterhin gegebenen physikalischen Funktionalität der Westen aufkommen lassen würden.

Fachleute der Polizei beklagen im Übrigen allgemein die unzureichende Ausstattung mit Schutzwesten. Im laufenden Jahr erwarb die Polizeibehörde 250 Schutzwesten. In den Jahren 2013 und 2014 werden Mittel für jeweils 200 Schutzwesten zur Verfügung stehen. Möglicherweise können diese Kontingente noch auf jeweils bis zu 400 Westen aufgestockt werden (abhängig von zusätzlichen Haushaltsmitteln).

Im Übrigen muss jedoch festgestellt werden, dass für die vom Senat beschlossenen 250 zusätzlichen Polizeivollzugsbeamten erst 80 Schutzwesten finanziert sind.

In Anbetracht der - ohne Tragezeitverlängerung - zu erwartenden Aussonderungsraten (2018: 600 Westen, 2019: 2.583 Westen, 2020: 2.566 Westen, 2021: 2.793 Westen, 2022: 1.000 Westen, 2023: 1.200 Westen, 2024: 720 Westen) wäre die Tragezeitverlängerung der Schutzwesten - so die Hoffnung - eine Möglichkeit, mit den vorhandenen fiskalischen Mitteln den allgemeinen Schutzwestenbestand in den kommenden Jahren zu erhöhen.

Aus unserer Sicht, sehr geehrter Herr Henkel, muss sichergestellt werden, dass

- die Tragezeitverlängerung nicht unter fiskalischen Gesichtspunkten erfolgt und
- die Schutzweste schnellstmöglich zur Frau-/Mannausstattung gehört. Einsparungen aufgrund einer gegebenenfalls gerechtfertigten Tragezeitverlängerung müssen dabei erstmal unberücksichtigt bleiben.

Damit wäre auch gewährleistet, dass den zusätzlich eingestellten 250 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten Schutzwesten zur Verfügung stehen.“

Wir werden weiter berichten.
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