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Vorangehen, Gesundheit und Innere Sicherheit gewährleisten!

GdP Berlin fordert Impfpflicht für Polizei und AOD

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine berufsbezogene Impfpflicht für Kolleginnen und Kollegen der Polizei und des AOD in den Bezirken. Dies sei inAnbetracht der pandemischen Lage und angesichts des gesetzlichen Auftrags zum Durchsetzen von Maßnahmen alternativlos und müsse schnellstmöglich umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte auch für das Betreten der Gebäude von LABO, LEA sowie der Bezirks- undOrdnungsämter für Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regelung gelten.

GdP: Wir müssen handlungsfähig bleiben

„Es steht außer Frage, dass wir hier über einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte unserer Kolleginnen und Kollegen reden. Aber mit Blick auf die Entwicklung in den letzten Wochen und die weiterhin massive Gefährdung unserer Gesellschaft durch Covid-19 führt an einer berufsbezogenen Impfpflicht auch für unsere Bereiche kein Weg vorbei“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Montagmorgen. Bis zuletzt hat die Gewerkschaft eine berufsbezogene Impfpflicht für Polizei und AOD abgelehnt und auf fehlende Regelungen in anderen Bereichen wie zum Beispiel in der Pflege verwiesen. „Wir haben in den letzten Tagen viel innerhalb unserer GdP über einen solchen Schritt diskutiert und sind uns dessen bewusst, dass es auch in unseren Reihen nicht allgemeingültiger Konsens ist. Wir müssen aber auch anerkennen, dass die äußeren Gegebenheiten uns hier eingeholt haben und wir keine andere Möglichkeit mehr haben, um Gesundheit und Innere Sicherheit gewährleisten zu können. Der Personalkörper gibt es trotz der vergleichbar hohen Impfquote nicht her, dass wir nur mit Geimpften und Genesenen herausfahren, um Maßnahmen durchzusetzen. Man kann schlecht auf Kontrollen oder Hilfeleistungen verzichten, wenn ein Gastronom Hausrecht ausübt und Einsatzkräften den Zugang verwehrt, wenn sie keinen entsprechenden 2G-Nachweis vorweisen können“, so Kelm. Auch der Blick auf andere Behörden habe der GdP gezeigt, welche Probleme sich ergeben, zum Beispiel, dass Unterkünfte bei der Unterbringung von Unterstützungskräften während auswärtigen Einsätzen auf 2G-Nachweise pochen und so auf die Entsendung verzichtet werden muss.

3G-Regelung für Zugang bei LABO, LEA sowie Bürger- und Ordnungsämtern

Wichtig ist der GdP, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden: „Wenn diese Entscheidung gefällt wird, muss aber auch klar sein, dass sich der Dienstherr um eine entsprechende Verfügbarkeit von Impfstoffen kümmern muss, die Impfung als Dienstzeit gilt und etwaige nachhaltige Erkrankungen, die auf die Impfung zurückzuführen sind, ohne Diskussion als Dienstunfall anerkannt werden. Selbstverständlich kann die Pflicht nur für jene gelten, für die es gesundheitlich auch möglich und durch die STIKO empfohlen ist.“ Parallel zur berufsbezogenen Impfpflicht forderte die GdP noch einen anderen notwendigen Schritt zum Schutz der Beschäftigten – Eine verbindliche 3G-Regelung für Bürgerinnen und Bürger in den Dienststellen des LABO, LEA und den Bürger- und Ordnungsämtern, die im Rahmen von Zugangskontrollen bereits am Eingang überprüft werden muss. „Uns erschließt sich nicht, warum das im ÖPNV gelten soll, aber unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern einem völlig unnötigen Risiko ausgesetzt werden müssen. Ja, ich muss bestimmte Behördengänge machen, aber dann kann ich mich vorab auch einfach testen oder eben impfen lassen“, so Kelm abschließend.
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