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GdP Berlin fordert vollständige Anerkennung als Dienstunfall

Berlin.

Während die Landesregierung in Schleswig-Holstein ein klares Signal an die Beschäftigten der Polizei gesandt und alle Dienstunfälle mit Bezug Corona-Infektion/-Erkrankung anerkannthat, sperrt sich Berlin gegen eine solche Wertschätzung des berufsbedingten Risikos von Polizei und Feuerwehr. Bis Ende September wurden nach Angaben der Dienstunfallfürsorge gerade einmal sechs der 119 Fälle positiv beschieden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einem menschenunwürdigen Umgang und fordert eine entsprechende Musterregelung.

GdP kämpft bundesweit für umfassende Anerkennung

„Wir haben die Zahlen nicht umsonst abgefragt. Sie zeigen sehr deutlich, wie wenig meine Kolleginnen und Kollegen und die Leistung, die sie tagtäglich für die Menschen in dieser Stadtbringen, wert sind. Man konnte bereits beim Umgang mit Dienstunfallanzeigen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz erkennen, wir hier mit den Beschäftigten verfahren wird. Es wird jeden Tag höchste Leistungsbereitschaft verlangt, ein stetiges Zurückstecken von Sozial- und Familienleben. Wenn es dann aber um die Gesundheit geht, verkommt man zu einer Nummer“, so GdP-Landesvize Kerstin Philipp am Mittwoch. Bereits seit Längerem setzt sich die Gewerkschaft bundesweit für eine Beweislastumkehr bei der Anerkennung von Corona-Erkrankungen als Dienstunfall und für eine Novellierung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) ein, um eine entsprechende Regelung für Corona-Fälle, aber auch zukünftige Infektionskrankheiten zu fixieren und nicht vom guten Willen der jeweiligen Landesregierung abhängig zu sein. Während in Schleswig-Holstein erst kürzlich die 23 eingegangenen Dienstunfallanzeigen mit Corona-Bezug allesamt positiv beschieden wurden, scheitern in Berlin viele Begehren.

Von unverzichtbar zur bloßen Nummer

Gemäß Anfrage der GdP bei der zuständigen Stelle sind bis 30. September 75 dahingehende Dienstunfallanzeigen durch Polizistinnen und Polizisten sowie 44 durch Feuerwehrleute eingegangen. Bis hierhin wurden gerade einmal sechs positiv beschieden, 49 hingegen negativ. Über die weiteren 64 ist bisher keine Entscheidung getroffen worden. „Selbstverständlich ist es bei kaum einer Corona-Infektion möglich, den direkten dienstlichen Bezug zu belegen. Aber es steht außer Frage, dass man weder bei der Feuerwehr noch bei der Polizei immer 1,5 Meter Sicherheitsabstand wahren, die Maske dauerhaft tragen und weitere Hygieneschutzregeln einhalten kann. Wir hatten mehrere hundert Fälle und sehen anhand der Zahlen klar, dass meine Kolleginnen und Kollegen hier nicht einfach flächendeckend auf blauen Dunst Dienstunfallanzeigen schreiben. In den letzten Monaten haben wir immer wieder gehört, wie unverzichtbar wir sind. Händeklatschen hilft aber keinem weiter, der sich mit den Folgen einer solchen Infektion herumplagen und mit dem Land Berlin über eine Anerkennung streiten muss“, so Philipp.
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