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Streit um neues Polizeigesetz – Novellierung von ASOG und UZwG steht in den Sternen

GdP Berlin legt Positionspapier vor – Bodycam, Taser, Finaler Rettungsschuss und Fußfessel

Berlin.

Seit nunmehr zweieinhalb Jahren debattieren die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke über eine Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Berlin (ASOG Bln) und des damit eng verbundenen Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln). Aktuell scheint keine Einigung bevorzustehen, da die Ansätze meilenweit auseinander liegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Regierungsfraktionen auf, dieses gefährliche Spiel mit Berlins Sicherheit zu beenden und liefert in einem eigenen Positionspapier allen Parteien Argumente sowie eine entsprechende gesetzliche Regelung für Bodycams, Taser, Finalen Rettungsschuss und Fußfessel.

Rot-Rot-Grün muss der Verantwortung nachkommen

„In den letzten Wochen ist sehr deutlich geworden, dass die drei Regierungsfraktionen bei der versprochenen Novellierung lediglich übereinander reden, aber nicht miteinander. Meine Kolleginnen und Kollegen sind es leid, immer nur zu hören, was nicht möglich ist. Sie erwarten als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, dass Rot-Rot-Grün seiner Verantwortung nachkommt und die völlig veralteten Gesetzesgrundlagen anpasst“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Donnerstagmorgen. Bereits Mitte April appellierte der GdP-Landesbezirk an SPD, Linke und Grüne, sich endlich an einen Tisch zu setzen und ernsthaft über Lösungen zu diskutieren, was in der Folge auch angekündigt wurde, aber bisher nicht passiert ist. Um endlich ein wenig Bewegung in den politischen Raum zu bringen, hat Berlins größte Interessenvertretung für Polizistinnen und Polizisten ein kurze Fachexpertise mit vier wesentlichen Aspekten zusammengestellt. „Die genaue Betrachtung von Bodycam, Taser, Finalem Rettungsschuss und elektronsicher Fußfessel für Gefährder scheint für uns unausweichlich, wenn man entsprechende Gesetzesänderungen zum Wohle der Sicherheit unserer Stadt durchführen möchte“, so Cioma weiter.

Bodycam, Taser, Fußfessel – Eine Frage der Erfahrungswerte

Die Bodycam ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, hier herrscht der größte Konsens, wenngleich aus unterschiedlichen Beweggründen. Die GdP verweist auf 6.959 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten allein im letzten Jahr und die Bodycam-Erfahrungen in Frankfurt a. M., Großbritannien und den USA, die allesamt einen senkenden Effekt auf die Angriffszahlen dargestellt haben. Auf Basis eigener Einsatzerfahrungen und der Rückkopplung mit den Kollegen, die derzeit im Rahmen eines Probelaufs den Taser auf seine Eignung testen, fordert die GdP eine gesetzliche Einstufung als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, um in brenzligen, aber statischen Situationen eine Deeskalation erreichen zu können. Bei der elektronischen Fußfessel für Gefährder sollte der Blick auf den veränderten Gesetzesrahmen auf Bundesebene gerichtet werden. Letztlich könnte diese Art der Aufenthaltsüberwachung helfen, staatsgefährdende Straftaten zu verhindern und stellt gegenüber freiheitsentziehenden Maßnahmen das mildere Mittel dar.

Finaler Rettungsschuss – Die Verantwortlichen scheuen Verantwortung

Besonderen Fokus legte der GdP-Landeschef darauf, den Finalen Rettungsschuss gesetzlich zu regeln, so wie es bisher in bereits 13 Bundesländern der Fall ist. „Beim Taser und der elektronischen Fußfessel reden wir über ideologische Ablehnungsgründe, denen mit unserer zusammengestellten Fachexpertise jeglicher Nährboden entzogen wird. Den gesetzlich geregelten Finalen Rettungsschuss aber haben SPD, Grüne und Linke einfach nicht verstanden. Es ist richtig, dass sich Einsatzkräfte in entsprechenden Situationen auf Notwehr/Nothilfe beziehen könnten und sie unter der Betrachtung nicht in die Amtshaftung genommen werden, weil sie strafrechtlich gesetzeskonform gehandelt haben. Die Erfahrungen zeigen aber, dass sie nach körperlichen Schädigungen eines Gegenübers durchaus zivilrechtlich belangt werden und dann als Privatperson haften. Nach derzeitigem Rechtsstand lastet die Verantwortung allein auf den Schultern der betroffenen Dienstkraft. Eine Verantwortung, vor der sich Polizei- und politische Führung nach wie vor scheuen“, so Cioma abschließend.
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