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4,3 Prozent werden Berlin nicht reichen – Rheinland-Pfalz plant Besoldungsplus von 5,2 Prozent

GdP Berlin pocht auf Einhaltung des Koalitionsvertrages und plädiert für bundeseinheitliche Besoldung

Berlin.

Anfang April hat die Senatsverwaltung für Finanzen sich erstmals zum Ergebnis der Tarifverhandlungen 2019 und zu einer möglichen Besoldungserhöhung für Berlins Beamtinnen und Beamten geäußert. Mit Verweis auf die im Mai 2018 beschlossene Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 erklärte SenFin, dass man den Durchschnitt der Länder jährlich um 1,1 Prozent erhöht. Man legte sich im selben Schreiben bereits auf 4,3 Prozent fest, was wir im Gespräch mit dem Finanzsenator kritisierten. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Länder etwas oben draufpacken, um im Besoldungsranking aufzuholen. So wird es aller Voraussicht nach in Rheinland-Pfalz geschehen, dort liegt ein Gesetzesentwurf für eine Erhöhung um jeweils 5,2 Prozent in den nächsten beiden Jahren vor.

Durchschnitt liegt bereits bei 3,4 Prozent, drei Bundesländer bisher ohne Aussage

Ich könnte jetzt unsere Pressemitteilung vom 1. April vorlegen, in der wir wahrlich nicht zum ersten Mal und im Übrigen auch vor der Pressemitteilung von SenFin darauf hingewiesen haben, dass diese 4,3 Prozent keinesfalls fix sein dürfen. Der Berliner Senat hat sich zu einer Mindesterhöhung verpflichtet und die besteht aus dem Durchschnitt der Länder plus 1,1 Prozent. Beim Blick auf die bisherigen Ankündigungen würden wir da aktuell bei 4,5 Prozent liegen, das Saarland hat sich noch nicht mal geäußert“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Montagmittag. Bis hierher haben sich bis auf das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg alle Bundesländer geäußert. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben angekündigt, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen. Niedersachsen und Hessen wollen inhaltsgleich, aber zum 1.3. übernehmen. Schleswig-Holstein möchte nach Ankündigung des Finanzministeriums leicht verringert zum 1.1. übernehmen, Brandenburg zum 1.1. dieses und nächsten Jahres um 3,7 Prozent erhöhen. Konkrete Gesetzesentwürfe liegen bisher nur in Bayern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und eben jetzt Rheinland-Pfalz vor. Dort hat Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in der letzten Woche darüber informiert, dass man neben der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme zum 1.7.2019 und 1.7.2020 um weitere 2 Prozent erhöhen will. Dadurch liegt die durchschnittliche Erhöhung derzeit bei 3,4 Prozent.

GdP fordert 5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar und langfristig bundeseinheitliche Besoldung

Der Landesvorsitzende der Berliner GdP erneuerte seine Forderung zu einer rückwirkenden Erhöhung von 5 Prozent zum 1. Januar 2019. „Der Berliner Senat hat in den letzten Wochen schon wieder Vertrauen verspielt, weil es bei der Besoldungserhöhung ebenso wie bei den Zulagen stets gigantische Verzögerungen gibt, höhere Abgeordnetendiäten aber in Windeseile durch das Parlament gepeitscht werden. Eine Vielzahl der Kolleginnen und Kollegen hat zum 1. April mehr Geld erwartet, man hätte mit einer ersten Abschlagszahlung ein wichtiges Zeichen setzen können. Es war zu erwarten, dass auch andere Länder den Durchschnitt erhöhen werden. Da hätte man sich mit einer klaren Aussage von 5 Prozent mehr zum 1. Januar 2019 längst keinen Zacken aus der Krone gebrochen“, so Cioma weiter. Generell führe aus Sicht der Berliner GdP langfristig kein Weg an einer bundeseinheitlichen Besoldung vorbei, um eine flächendeckende Personalausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden gewährleisten zu können. Eine Besoldungserhöhung muss den normalen Lauf eines Gesetzes inklusive mehrfacher Lesung im Plenum sowie Einreichung in die zuständigen Ausschüsse durchlaufen. Innensenator und Finanzsenator sprechen unisono davon, dass die Besoldungserhöhung frühestens im Oktober umgesetzt werden kann.
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