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GdP Brandenburg: Antidiskriminierungsgesetz in Berlin ist eine Ohrfeige für die Polizei

Potsdam.

Das geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, welches Opfern von Diskriminierung durch öffentliche Stellen einfacher Schadenersatzansprüche einräumen soll, sieht eine generelle Beweislastumkehr vor. Im Falle der Polizei gestaltet sich diese Beweislastumkehr als nicht verhältnismäßig. Polizisten müssen laut Entwurf nachweisen, dass die durchgeführten Maßnahmen keinen diskriminierenden Hintergrund hatten.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden, die der Polizei gegenüber ohnehin negativ eingestellt sind, macht man es somit noch einfacher, falsche Anschuldigungen gegenüber Polizistinnen und Polizisten zu erheben.
Andreas Schuster Landesvorsitzender der GdP-Brandenburg: „Damit zeigt der Berliner Senat ein kollektives Misstrauen gegenüber der Polizei in Berlin aber auch gegenüber der Polizei in anderen Bundesländern und des Bundes. Denn auch Brandenburger Polizistinnen und Polizisten wären von der Gesetzesänderung betroffen, wenn sie zu Unterstützungseinsätzen in Berlin eingesetzt werden.

Unsere Kolleginnen und Kollegen der Brandenburger Polizei fühlen sich verunsichert, was bei unterstützenden Einsätzen in Berlin eintritt. Wenn sie Anzeigen aus den Einsätzen mitbringen, kann dies in Brandenburg die Einleitung von Disziplinar- und Strafverfahren nach sich ziehen. Bis diese geprüft und dann in den meisten Fällen- weil nicht haltbar - eingestellt werden, vergehen oft Monate. In diesem Zeitraum sind unsere Kolleginnen und Kollegen von Beförderungen, Umsetzungen, Versetzungen, Stellenbewerbungen ausgeschlossen.“

Die GdP hat das Brandenburger Innenministerium aufgefordert, dieses Thema in der heute und morgen stattfinden Vorkonferenz der Innenministerkonferenz anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass der Berliner Senat diese Regelung sofort zurückzuzieht.

Die Polizeien der Länder brauchen die gegenseitige Unterstützung zur Bewältigung von Großeinsätzen. Die derzeit gute Zusammenarbeit darf nicht durch Alleingänge einzelner Bundesländer gefährdet werden.
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