GdP Brandenburg: Automatische Kennzeichenerfassung (Kesy) auf der Kippe
Ein deutlich abgeschwächter Antrag aus Bayern, die Aufzeichnung von Kennzeichen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu prüfen, fand die erforderliche Mehrheit.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender: „Jeder weiß, was mit Prüfaufträgen letztlich passiert. Kesy lediglich im Fahndungsmodus zu betreiben, schränkt polizeiliche Möglichkeiten in diesem Bereich erheblich ein. Dann kann man Kesy auch komplett abschaffen und aufgrund hoher Betreiberkosten an den Autobahnbrücken wieder abbauen.“
Nach vielen Fehlern bei der Einführung von Kesy in der Brandenburger Polizei konnten in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des Landes zwingend notwendige Veränderungen umgesetzt werden. Kesy entspricht jetzt allen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Fall Rebecca aber auch die Bekämpfung von Bandenkriminalität und Autoschieberei rechtfertigen aus polizeilicher Sicht jederzeit den Einsatz von Kesy. Bund und zahlreiche Bundesgenossen sind jedoch der Auffassung, Kesy nur noch im Fahndungsmodus einzusetzen. Das heißt, die Polizei muss die Fahndung nach einem bestimmten Kennzeichen beantragen, der Staatsanwalt muss dies genehmigen und erst dann setzt der Fahndungsmodus ein. Ein Aufzeichnungsmodus ist ausgeschlossen. Bandenkriminalität und Kfz-Schieberei haben freien Lauf.
Ein Brandenburger Schildbürgerstreich!
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender: „Jeder weiß, was mit Prüfaufträgen letztlich passiert. Kesy lediglich im Fahndungsmodus zu betreiben, schränkt polizeiliche Möglichkeiten in diesem Bereich erheblich ein. Dann kann man Kesy auch komplett abschaffen und aufgrund hoher Betreiberkosten an den Autobahnbrücken wieder abbauen.“
Nach vielen Fehlern bei der Einführung von Kesy in der Brandenburger Polizei konnten in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des Landes zwingend notwendige Veränderungen umgesetzt werden. Kesy entspricht jetzt allen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Fall Rebecca aber auch die Bekämpfung von Bandenkriminalität und Autoschieberei rechtfertigen aus polizeilicher Sicht jederzeit den Einsatz von Kesy. Bund und zahlreiche Bundesgenossen sind jedoch der Auffassung, Kesy nur noch im Fahndungsmodus einzusetzen. Das heißt, die Polizei muss die Fahndung nach einem bestimmten Kennzeichen beantragen, der Staatsanwalt muss dies genehmigen und erst dann setzt der Fahndungsmodus ein. Ein Aufzeichnungsmodus ist ausgeschlossen. Bandenkriminalität und Kfz-Schieberei haben freien Lauf.
Ein Brandenburger Schildbürgerstreich!