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Gesetz stellt Polizei unter Generalverdacht

GdP Brandenburg steht dem Amt der/des Beauftragten für Polizeiangelegenheiten äußerst kritisch gegenüber

Potsdam.

Die GdP Brandenburg sieht in der geplanten Einrichtung des Amtes eines oder einer Beauftragten für Polizeiangelegenheiten einen Misstrauensbeweis gegenüber den Polizeibediensteten und wirft der Landesregierung reine Symbolpolitik zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen vor.

Spitzenkandidatin für den GdP-Landesvorsitz Anita Kirsten: „Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren und Monaten mehr Rückendeckung für unsere Kolleginnen und Kollegen von Seiten der Politik gefordert. Die Lage im gesamten Bundesgebiet ist vor allem aufgrund der jüngsten Ereignisse sehr angespannt Die drastische Zunahme von verbaler und tatsächlicher Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte spielt in der aktuellen Politik keine spürbare Rolle. Rückendeckung für die Polizei sieht anders aus.“

Ein weiterer Kritikpunkt der Gewerkschaft ist, dass hier eine Doppelstruktur geschaffen wird, die erhebliche Mittel und Ressourcen bindet. Aktuell gibt es in der Brandenburger Polizei ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement. Es ist für jede Bürgerin und jeden Bürger des Landes möglich, Beschwerde sowohl gegen einzelne Maßnahmen als auch gegen einzelne handelnde Akteure einzureichen. Diese werden umfangreich, zeitnah und transparent bearbeitet. Weiterhin gibt es bereits seit 4 Jahren ein auf Initiative der GdP etabliertes Konfliktmanagementsystem mit hoch ausgebildeten Mediatoren sowie diverse Beauftragte und engagierte Personalräte für unsere Kolleginnen und Kollegen. Auch das Parlament ist durch regelmäßige Berichterstattungen im Innenausschuss entsprechend eingebunden.

Anita Kirsten: „Wir als Gewerkschaft der Polizei und größte Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen des Landes hätten uns eine frühzeitige, echte Einbeziehung zu diesem Gesetzentwurf gewünscht.“ Das bisher in vielen Bereichen praktizierte "Verhandeln statt Verordnen" wurde in dieser wichtigen Frage verletzt.

Zuletzt weist die GdP noch darauf hin, dass bei der Auswahl der Personalien unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass eine polizeiliche Expertise nicht völlig außen vor bleibt und bestehende Strukturen der Konfliktbewältigung nicht konterkariert werden.
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