GdP Brandenburg zu Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn
Landtag berät über Änderungen im Landesbeamtengesetz
Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche ab einer Höhe von 300 € nach einem erfolglosem Vollstreckungsversuch auf den Dienstherrn übertragen werden können. Das Land Brandenburg geht gegenüber dem Beamten in Vorleistung.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender: Das ist ein starkes Signal insbesondere für unsere Polizistinnen und Polizisten. Das Land erfüllt hier eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem Dienst für das Land erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Wir hoffen, dass der gegenwärtig im Landtag diskutierte Gesetzentwurf mit dieser Regelung schnellstmöglich verabschiedet wird.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender: Das ist ein starkes Signal insbesondere für unsere Polizistinnen und Polizisten. Das Land erfüllt hier eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem Dienst für das Land erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Wir hoffen, dass der gegenwärtig im Landtag diskutierte Gesetzentwurf mit dieser Regelung schnellstmöglich verabschiedet wird.