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Neues Polizeigesetz

GdP Bremen: Beschützer werden Bedroher

Senator Mäurer: „Froh, dass ich kein Polizeibeamter bin!“

Bremen.

Am Mittwoch soll der Entwurf des neuen Polizeigesetzes in der Bremer Bürgerschaft verabschiedet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Landesbezirk Bremen kritisiert in dem Zusammenhang das Vorhaben in seiner Gesamtheit nochmals scharf.

„In dem Entwurf werden Bremens Polizisten und Polizistinnen nicht wie Beschützer und Beschützerinnen, sondern wie eine Bedrohung behandelt. Kontrollquittungen für Verdächtige ab 2021, ganz gleich ob digital oder analog, sprächen hier ebenso Bände wie die normierte Kennzeichnungspflicht, Polizeibeauftragte oder Zuverlässigkeitsüberprüfungen ausschließlich in der Polizei“, so der GDP-Landesvorsitzende Lüder Fasche.
Darüber hinaus mutiere das neue Gesetz vom brauchbaren Handwerkszeug für Polizeibeschäftigte zum schwer verständlichen Datenschutzgesetz. Selbst der Bremer Innensenator äußerte zum Abschluss der Beratungen in der Innendeputation: „Die Paragrafen 26-99 sind für mich eine schwer nachvollziehbare Materie. Insofern bin ich froh, dass ich kein Polizeibeamter bin.“

Allein für diese Datenschutz-Maßnahmen wird die Polizei Bremen 40-60 Neueinstellungen tätigen müssen. Personal, das man stattdessen dringend im Einsatz benötige, so der GdP Landeschef.

Als ehemaliger Mordermittler ist Fasche auch entsetzt darüber, dass gefahrenrechtliche Telefonüberwachungen in Bremen sich nicht auf Messenger wie z.B. „Whatsapp“ oder „Telegram“ erstrecken sollen. „Wer sich so an der gesellschaftlichen Realität vorbei bewegt, darf sich nicht dafür feiern lassen, wenn im zweiten Anlauf ein paar Sexualstraftaten mehr in den entsprechenden Zulässigkeitskatalog aufgenommen werden. Kinderpornografie wird nicht per SMS verschickt.“

Besonders enttäuscht ist die Bremer GdP darüber, dass man mit ihr nicht über die Novelle gesprochen hat. Das Zustandekommen des Polizeigesetz ist alles andere als eine Sternstunde von Demokratie und Mitbestimmung.

„Noch nach der Expertenanhörung wurden klammheimlich die Bestimmungen für den Schusswaffengebrauch gegen flüchtende VerbrecherInnen geändert. Polizeibeschäftigte sollen vor einer Schussabgabe nun im Bruchteil einer Sekunde die gesamte Ermittlungsakte zur Gefährlichkeit des oder der Flüchtenden kennen und bewerten. Diese praxisfremde Regelung wäre mit unserer Beteiligung so nicht zustande gekommen. Ehrlicher wäre es gewesen, Rot-Rot-Grün hätte gesagt: Kein Schusswaffengebrauch auf flüchtende Schwerverbrecher. Dann hätte die Politik allerdings beispielsweise die Verantwortung für evt. frei herumlaufende Serientäter übernehmen müssen. Die überlasse man aber nun einzelnen Polizisten und Polizistinnen, denen man im Entwurf eigentlich eher Misstrauen entgegenbringe“, kritisierte Bremer GdP Landesvorsitzende.

Da tröste es wenig, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Bodycams in Wohnung und längeren Video-Speicherfristen auch GdP Forderungen erfüllt worden seien.
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