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GdP Bremen: Zulagen für Polizisten bleiben deutlich hinter den Forderungen der GdP zurück

Bremen.

Am Mittwoch ging bei der Bremischen Bürgerschaft das Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ein. Damit wird für die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2017/2018 und die Neuregelung einiger Zulagen das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt.

Wie bereits vom Senat beschlossen, soll die Besoldung und Versorgung der Bremer Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger in der Höhe des Tarifergebnisses, aber um sechs Monate verschoben, übertragen werden. Die Erhöhungen betragen damit 2 Prozent, mindestens aber 75 Euro ab 1.7.2017 und 2,35 Prozent ab 1.7.2018. Die Anwärterbezüge werden jeweils um 35 Euro angehoben.
Bestimmte Elemente des Tarifabschlusses konnten nicht deckungsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Hier konnte letztlich mit dem Senat eine Einigung dahingehend hergestellt werden, dass als Ausgleich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 840 Euro für Anwärter und für Beamte auf Probe der Besoldungsgruppen bis A 8 und 710 Euro für die Besoldungsgruppen A9 bis A11 gezahlt wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber noch deutlich hinter einem vollständigen Weihnachtsgeld für alle Beamtinnen und Beamten, sowie für die Versorgungsempfänger zurück.

Zentrale Forderung

Eine zentrale Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Anhebung der Polizeizulage und deren Umwandlung in eine Amtszulage, nahm der Senat nicht auf.
Über den Gesetzentwurf hinaus hat der Senat gestern auch eine Erschwerniszulagenverordnung für das Land Bremen beschlossen. Für Polizisten wird damit aus der bisherigen Schicht- und Wechselschichtzulage und der Zulage für Dienst zu ungünstige Zeiten eine neue Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug geschaffen. Weiterhin werden die Zulagen für Spezialkräfte angehoben und spezialisierte Einheiten in den Kreis der Zulagenberechtigten aufgenommen. Insgesamt werden diese Zulagen damit um etwa 740.000 Euro im Jahr angehoben.
„Das reicht nicht.“, so der stellvertretende Vorsitzende der GdP Bremen. „Zulagen wurden mit einer Ausnahme seit 2006, teilweise seit 1999 nicht mehr angehoben. Die Anpassungen gleichen teilweise noch nicht einmal den Wertverlust aus.“

Dienste in der Freitag- und Samstagnacht, sowie Dienste an Feiertagen sollen künftig mit 4 Euro je Stunde ausgeglichen werden.
„Wer arbeitet denn schon Weihnachten oder Silvester für einen Zuschlag von 4 Euro je Stunde?“ fragt Heinfried Keithahn. „Wir sind enttäuscht. Haben wir hier doch sehr maßvoll eine Zulage in Höhe von 5 Euro je Stunde gefordert.“

Am Rande des gestrigen beamtenpolitischen Gesprächs des DGB mit dem Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen Dr. Carsten Sieling, der Bürgermeisterin Karoline Linnert und dem Staatsrat für Finanzen Henning Lühr, wurden schon für Anfang 2018 weitere Gespräche vereinbart.
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