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Schüsse durch Polizisten: Ermittlungsverfahren obligatorisch

GdP Bremen fordert schnellen Abschluss

Bremen.

Die GdP Bremen stellt klar, dass die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die am Schusswaffengebrauch vom Montagabend beteiligten Kollegen des Mobilen Einsatzkommandos keinesfalls das Bild vermitteln dürften, es gebe konkrete Anhaltspunkte dafür, die Beamten hätten sich durch ihre Schussabgabe strafbar gemacht.

Nach GdP Informationen hätten die Beamten einen wegen schweren Raubes per richterlichem Haftbefehl gesuchten Schwerstkriminellen festnehmen wollen. Der Mann soll in Niedersachsen ein älteres Ehepaar in deren Wohnung überfallen haben. Um sich seiner Festnahme zu entziehen, soll der Täter mit hoher Geschwindigkeit auf die Beamten zugefahren sein, woraufhin es zu Schussabgaben Richtung PKW gekommen sein soll.

Der Bremer GdP Landesvorsitzende, Lüder Fasche, weist nochmal daraufhin, dass polizeilicher Schusswaffengebrauch immer die absolute Ausnahme bleiben müsse und allein deshalb schon stets justiziell untersucht werden sollte. Er ärgere sich aber darüber, dass die mediale Darstellung zumindest in Schlagzeilen („Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Polizisten“) den Eindruck vermittele, es sei ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen die Fahnder eingeleitet worden, weil sie erkennbar vorschriftswidrig gehandelt haben könnten. Vielmehr müsse man honorieren, dass die Beamten im Dienst ihr Leben riskieren.

Für die betroffenen Kollegen sei der gesamte Vorgang ohnehin schon extrem belastend, da sie sich eher als Opfer fühlten, aber wie Täter behandelt und dargestellt würden. So sei es z.B. auch unumgänglich, dass die Beamten für die Dauer des Verfahrens keinen Dienst mehr an ihrer Dienststelle versehen.

Die GdP hofft im Sinne der Kollegen, das Ermittlungsverfahren werde nun wenigstens beschleunigt zum Abschluss gebracht.
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