Schusswaffeneinsatz in Gröpelingen
GdP Bremen fordert schnelles Ermittlungsverfahren nach tödlichem Schusswaffengebrauch
Fasche warnte davor, den Vorfall auch nur ansatzweise im Zusammenhang mit den jüngst geführten gesellschaftlichen Diskussionen zu betrachten. Videos, die bereits im Netz kursieren, zeigen hingegen deutlich den Angriff mit einem Messer auf den Beamten. Auch wie der Beamte zuvor mit seiner Kollegin vergeblich versuchte, durch Ansprache die Situation zu entschärfen. Dynamische Messerangriffe seien in Bruchteilen von Sekunden wesentlich schwieriger abzuwehren als Laien mit Krimiwissen sich das vorstellten. Gezielte Schüsse auf Arme und Beine seien dabei kaum möglich.
Spekulationen wären ohnehin jetzt wenig hilfreich.
„Wir von der GdP vertrauen stattdessen auf einen schnellen Abschluss des obligatorischen aber gründlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Im Netz kursierende Videos vom Vorfall könnten hier hilfreich sein. Auch wenn diese keine Ansätze für polizeiliches Fehlverhalten erkennen ließen, ist ein Ermittlungsverfahren nach polizeilichem Schusswaffengebrauch zwingend notwendig. Es stellt aber eine Zusatzbelastung für die Betroffenen dar. Erst Recht, wenn es sich über etliche Monate hinzieht“, mahnte der GdP Chef an.
Bereits kurz nach dem Vorfall waren die Beteiligten noch an ihrer Wache von Rechtsanwälten der GdP unterstützt worden. Man habe den Eindruck, dass die polizeiliche wie gewerkschaftliche Betreuung der beteiligten Beamten hier gut geklappt habe, so der GdP Vorsitzende.
Die GdP fordert, den Fall auch polizeiintern auszuwerten, um das eigene Einschreiten weiter zu professionalisieren. Vielleicht werde dann auch der Augenblick kommen, sich darüber Gedanken zu machen, inwieweit das Geschehene mit einem Distanzelektroimpulsgerät („Taser“) einen anderen Verlauf hätte nehmen können. Dieses Einsatzmittel sei in Bremen, entgegen der GdP Forderung, bislang nur Spezialeinsatzkräften vorbehalten.
Spekulationen wären ohnehin jetzt wenig hilfreich.
„Wir von der GdP vertrauen stattdessen auf einen schnellen Abschluss des obligatorischen aber gründlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Im Netz kursierende Videos vom Vorfall könnten hier hilfreich sein. Auch wenn diese keine Ansätze für polizeiliches Fehlverhalten erkennen ließen, ist ein Ermittlungsverfahren nach polizeilichem Schusswaffengebrauch zwingend notwendig. Es stellt aber eine Zusatzbelastung für die Betroffenen dar. Erst Recht, wenn es sich über etliche Monate hinzieht“, mahnte der GdP Chef an.
Bereits kurz nach dem Vorfall waren die Beteiligten noch an ihrer Wache von Rechtsanwälten der GdP unterstützt worden. Man habe den Eindruck, dass die polizeiliche wie gewerkschaftliche Betreuung der beteiligten Beamten hier gut geklappt habe, so der GdP Vorsitzende.
Die GdP fordert, den Fall auch polizeiintern auszuwerten, um das eigene Einschreiten weiter zu professionalisieren. Vielleicht werde dann auch der Augenblick kommen, sich darüber Gedanken zu machen, inwieweit das Geschehene mit einem Distanzelektroimpulsgerät („Taser“) einen anderen Verlauf hätte nehmen können. Dieses Einsatzmittel sei in Bremen, entgegen der GdP Forderung, bislang nur Spezialeinsatzkräften vorbehalten.