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GdP Bundespolizei bekräftigt Kritik an Ankerzenten

Hilden.

„Aus Anlass der am Freitag getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der saarländischen Landesregierung zur Einrichtung eines sogenannten „Ankerzentrums“ bei Lebach, bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Kritik an der Einrichtung von Ankerzentren in Deutschland.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Übernahme der Rückführungen von Dublin-Fällen aus den AnkER-Einrichtungen durch die Bundespolizei. Nach der Vereinbarung des Koalitionsausschusses von Anfang Juli soll der Bund dies übernehmen, soweit die jeweiligen Länder dies wünschen. Damit ist verbunden, dass die Bundespolizei künftig die vollzugspolizeilichen Prozessbestandteile der Rückführung, die bislang durch die Polizeien der Länder durchgeführt wurden, in diesen Fällen übernimmt.

Diese Vereinbarung begegnet nach GdP-Auffassung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei Jörg Radek stellt die Frage nach der Zulässigkeit - und auch danach, mit welchem Personal die hoffnungslos überlastete Bundespolizei auch noch diese Zusatzaufgabe erledigen soll. Die geltende Rechtslage ist eindeutig. Die Zuständigkeit für die organisatorischen Maßnahmen bei Abschiebungen liegt bei den Ausländerbehörden. Die Bundespolizei unterstützt sie bei der Passbeschaffung.

Für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung, also für die Beförderung des Ausländers bis zur Grenzbehörde, beispielsweise am Flughafen, sind die Länderpolizeien zuständig. Die Begleitung des Ausländers über die Grenze bis zum Zielort liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei. Der Vollzug der Abschiebungen erfolgt damit von Verfassung wegen als Angelegenheit der Länder. Die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundespolizei, insbesondere zur Anwendung von Zwangsmitteln im Rahmen des Verwaltungszwangs zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, bedarf nach Ansicht der GdP eindeutiger gesetzlicher Grundlagen, um den Beamten die nötige Rechts- und Handlungssicherheit zu geben. Die generelle Aufgabenübertragung „Übernahme der Rückführungen von Dublin-Fällen aus den AnkER-Einrichtungen“ von den Landespolizeien auf die Bundespolizei überschreitet auch den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 GG.
Nach Ansicht der GdP ist der beabsichtige personelle Aufwuchs der Bundespolizei nicht für neue Aufgaben vorgesehen. Der Vorsitzende der GdP BPOL, Jörg Radek: „Dieses widerspricht auch den Aussagen im Koalitionsvertrag“. Mit der Absicht eine weitere Aufgabe der Bundespolizei zu übertragen erhört sich die Belastung in der BPOL noch weiter.

Der Gewerkschafter Radek: „Wir brauchen daher Klarheit, dieses ist insbesondere auch zum Schutz der eingesetzten und möglicherweise Zwang ausübenden und Freiheitsbeschränkungen treffenden Polizeibeamtinnen und -beamten unabdingbar. Die Beförderung von ausreisepflichtigen Ausländern von den AnkER-Zentren bis zur Grenzbehörde am Flughafen braucht eine klare rechtliche Grundlage und Zuständigkeit.“
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