GdP Bundespolizei fordert Beibehaltung der Vorschriften für Rückführungen
Die Sonderausbildung für Rückführungen war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang im Mai 1999. Im Verfahren gegen die drei beteiligten Bundespolizisten, welche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden, hat das Landgericht Frankfurt/Main es als „unbegreiflich“ und „unempfindlich“ bezeichnet, dass die allgemeine Ausbildung im Polizeidienst den Beamten eine völlig ausreichende Grundlage zur Durchführung der Abschiebung bieten solle.
„Wir haben unsere Einwände und Bedenken gegen die Lockerung der Vorschriften für die Fraktionen zusammengestellt und hoffen, dass der Ausschuss uns mit seiner heutigen Entscheidung darin unterstützt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nicht wieder in Situationen kommen, die sie aufgrund der unzureichenden Fortbildung nicht beherrschen können“, so Radek.
„Wir haben unsere Einwände und Bedenken gegen die Lockerung der Vorschriften für die Fraktionen zusammengestellt und hoffen, dass der Ausschuss uns mit seiner heutigen Entscheidung darin unterstützt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nicht wieder in Situationen kommen, die sie aufgrund der unzureichenden Fortbildung nicht beherrschen können“, so Radek.