Der Bundesvorstand der GdP, der auf seiner zweitägigen Sitzung in Europas Hauptstadt eine umfangreiche Tagesordnung bewältigte, hatte auch den Inspekteur der Polizei Nordrhein-Westfalen a.D., Dieter Wehe, zu Gast. Wehe ist über seinen Ruhestand hinaus bis 2018 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM).

Wehe berichtete über den neuesten Stand und die jüngsten Entwicklungen der internationalen Polizeimissionen.

Im Rahmen von Mandaten der UN und der EU beteiligen sich die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Zoll und die Länderpolizeien heute in Afghanistan (im bilateralen Projekt der BRD und Afghanistan GPPT und bei EUPOL), im Kosovo (EULEX und UNMIK), in Bosnien-Herzegowina (EUPM), im Sudan und Süd-Sudan (UNAMID und UNMISS), in Liberia (UNMIL), in Palästina (EUPOL COPPS und EUBAM Rafah) in Moldawien und der Ukraine (EUBAM Moldau und Ukraine) sowie in Georgien (EUMM). Nordrhein-Westfalen stellt das größte Kontingent der Länderpolizeien für internationale Friedensmissionen, wobei sich das gesamtdeutsche Kontingent in einem Verhältnis von zwei Drittel (Länderpolizeien) zu einem Drittel (Bundespolizeien) aufteilt.Zu Gast in der Bundesvorstandssitzung in Brüssel war Chief Inspector Anthony Stolarek vom Direktorat für Internationale polizeiliche Zusammenarbeit der belgischen Polizei. Er schilderte die komplizierte polizeiliche Arbeit in dem geographisch kleinen Föderalstaat mit sechs Regierungen, 47 Ministern, davon sieben Innenministern.

Die Belgische Polizei besteht aus der Föderalen Polizei (Federale Politie, Police Fédérale) und der Lokalen Polizei (Lokale Politie, Police Locale). Seit der Strukturreform 2001 ist die Polizei in die zwei Organisationsformen getrennt. Die Föderale Polizei arbeitet ebenfalls landesweit. Die lokale Polizei mit ihren momentan 195 Polizeizonen ist aus kommunalen Polizeieinheiten und der bis 2001 bestehenden Rijkswacht/Gendarmerie gebildet worden. Obwohl Belgien drei offizielle Sprachen hat, ist nur die Region Brüssel-Hauptstadt offiziell zweisprachig. Die übrigen Teilstaaten sind offiziell einsprachig.

Das ist die Folge einer politischen Evolution, die schon bei der Gründung Belgiens im Jahre 1831 anfing. In Brüssel sind sowohl Niederländisch als auch Französisch offizielle Sprachen, in Flandern nur Niederländisch, in Wallonien nur Französisch. Eine Sprachgesetzgebung in Belgien regelt den Gebrauch der drei offiziellen Landessprachen Niederländisch, Französisch und Deutsch im belgischen öffentlichen Leben.

Während Artikel 30 der Verfassung des Königreichs Belgien für Privatpersonen einen freien Gebrauch der Sprachen vorsieht, müssen die öffentlichen Dienste des Staates eine Reihe von Regeln beachten, die sowohl den Sprachengebrauch innerhalb der Dienste als auch zwischen den verschiedenen Diensten und gegenüber dem Bürger betreffen.

Insbesondere richten sich Sprachgesetze an die Gesetzgeber, die Verwaltungen, die Gerichte, die Streitkräfte und das Personal des Unterrichtswesens in Belgien. Auch die Personalsituation erleichtert die Polizeiarbeit in Belgien nicht gerade. Anthony Stolarek: „Derzeit können in ganz Belgien nur 1.600 Polizeibeamte eingestellt werden, aber die jährlichen Zurruhesetzungen übersteigen diese Zahl der Einstellungen. In manchen Bereichen haben wir eine Unterkapazität von über 20 Prozent.“ Über Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung im Bundeskriminalamt und den Ergebnissen einer Online-Untersuchung berichtete die Kollegin Katrin Seiler vom BKA im Rahmen einer Masterarbeit.

Obwohl 78 Prozent der Personen die Voraussetzungen erfüllen, so Katrin Seiler, sei nur ein mittelmäßiges Interesse für die Aufstiegsausbildung vorhanden.

Die Fach- und Mitgliederzeitschrift der Gewerkschaft der Polizei "DEUTSCHE POLIZEI" wird in einer der nächsten Ausgaben auf dieses Thema näher eingehen.