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GdP: Erfolg der GdP - Aufstiegslehrgang nach Paragraf 13 PolLaufbVO M-V kommt

Schwerin.

„Auf diese Ausschreibung haben viele meiner jungen Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst sehnsüchtig gewartet", sagte der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher

Starke Arbeit der JUNGEN GRUPPE der GdP

"Dass dieser Lehrgang stattfindet, ist ganz klar das Ergebnis der starken Arbeit der JUNGEN GRUPPE Gruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Erfolge fallen schließlich nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis einer starken Arbeit und eines langen Atems“, mit diesen Worten kommentiert Schumacher weiter die jetzt erfolgte Ausschreibung des Aufstiegslehrgangs für Polizeibeschäftigte nach Paragraf 13 Polizeilaufbahnverordnung M-V (PolLaufbVO M-V) durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege.

Bereits unmittelbar, nachdem am Anfang des Jahres bekannt wurde, dass es 2016 keinen Aufstiegslehrgang geben wird, wurde die JUNGE GRUPPE der GdP mit Aktionen an der Fachhochschule in Güstrow und in Gesprächen mit Politikern aktiv und forderte die schnellstmögliche Durchführung. Im Ergebnis dieser Aktionen sagte der Innenminister Lorenz Caffier zu, dass es 2017 wieder einen Aufstiegslehrgang geben wird. Hierzu erfolgte nun die Ausschreibung.


Wort des Innenministers belastbar

„Das Ergebnis zeigt, dass das Wort des Innenministers Lorenz Caffier in diesem Fall belastbar ist. Ich hoffe, dass sein Wort und die Versprechen anderer Politiker auch gelten, wenn es nach den Wahlen darum geht, die innere Sicherheit zu stärken und die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten zu erhöhen.“ so Schumacher abschließend.


Hintergrund: Beim Lehrgang nach Paragraf 13 PolLAufbVO M-V handelt es sich um einen 18 Monate dauernden Bachelorstudiengang, der den Aufstieg von der 1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt (ehemaliger mittlerer Dienst) in die 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst) ermöglicht.

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