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COVID-19-Infektion als Dienstunfall

GdP: Erster Teilerfolg bei der Anpassung der Beamtenversorgungsgesetze

Hannover/Kiel.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dietmar Schilff hat sich angesichts der Pandemie erfreut über die erleichterte Dienstunfallanerkennung in Schleswig-Holstein geäußert. Mit der neuen Regelung reagiert die Kieler Landesregierung auf vorangegangene Forderungen der GdP in Schleswig-Holstein und im Bund. Die GdP setze sich weiterhin dafür ein, so Schilff am Freitag in Hannover, die Beamtenversorgungsgesetze anzupassen und die Lücken zu schließen.

Dem Kieler Finanzministerium zufolge wird künftig das Verfahren zur Dienstunfallanerkennung nach einer Corona-Infektion erleichtert. Geplant ist ein Erlass, in dem Kriterien für eine erleichterte Führung des Nachweises zwischen Erkrankung und Dienstausübung für die antragstellenden Beamtinnen und Beamten bestimmt werden. Eine vergleichbare Regelung ist auch im Leitfaden des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle gesetzlich Versicherten enthalten.

Der GdP-Vize begrüßte den Erfolg der Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte der Gewerkschafter zu Monatsbeginn auf Lücken im Dienstunfallrecht hingewiesen und Anpassungen im Beamtenversorgungsrecht angemahnt.

Nun müssen laut Schilff auch die anderen Landesregierungen und der Bund nachziehen und Beweiserleichterungen für ihre Beamtinnen und Beamten formulieren. Die Kolleginnen und Kollegen können sich in ihren täglichen Einsätzen nicht immer sicher vor Ansteckungen schützen, umso höher ist deshalb die Fürsorgepflicht der Dienstherren.

Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Schleswig-Holsteins, Andreas Kropius, wertete den vom Finanzministerium geplanten Erlass in der Sache als sehr hilfreich. Am Ziel sieht sich die GdP indes noch nicht: „Trotz dieser positiven Entwicklung werden wir uns weiterhin für eine Anpassung der Versorgungsgesetze einsetzen. Durch Parlamente getragene Gesetzesanpassungen dokumentieren die Wertschätzung und Fürsorge für diejenigen, die sich in Pandemiezeiten nicht wegducken können und wollen“, erklärte Kropius.
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