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Beseitigung der Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht:

GdP: EuGH-Entscheidung ist wichtiger Etappensieg

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH,) wonach eine Einstufung von Beamten nach Lebensalter diskriminierend und nicht mit EU-Recht vereinbar ist. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Auf diesen Termin haben hunderte GdP-Kolleginnen und Kollegen gewartet. Damit ist ein wichtiger Etappensieg geschafft."

Hintergrund waren Klagen der GdP wegen altersdiskriminierender Besoldung durch die Dienstaltersstufen. Nachdem der EuGH damit die Altersdiskriminierung nach dem alten Besoldungsrecht bejaht hat, so der GdP-Vorsitzende, sei nun die Frage der Verjährung nach nationalem Recht zu klären. Ob und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung zu leisten ist, müsse auf nationaler Ebene entschieden werden.

GdP-Vorsitzender Malchow: "Damit ist auch klar, dass mit der Überleitung in das neue System der Erfahrungsstufen, sich die Altersdiskriminierung dort nicht fortsetzt. Eine Entscheidung erwarten wir noch in diesem Jahr."
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