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GdP Hamburg: Bei Dienstunfällen Forderung der GdP endlich erfüllt!

Hamburg.

In der Vergangenheit wurden Dienstunfallopfer der Hamburger Polizei in einer bundesweit einzigartigen und beschämenden Art und Weise behandelt. Im November 2011 veröffentlichten wir unser erstes Flugblatt zu diesem Thema. Unmittelbar danach sorgte der Leiter der ZP 6 und Fürsorgebeauftragte der GdP, Manfred Sendecky, durch seine Rede vor der Personalversammlung 2011 dafür, dass die Versäumnisse der letzten Jahre ernsthaft im Sinne der Dienstunfallopfer angegangen wurden. Die GdP Hamburg hat in enger Abstimmung mit den politisch Verantwortlichen und dem wiederholten Anmahnen einer Entscheidung erreicht, dass zukünftig im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen verfahren wird.

Die Eckpunkte der vorgesehenen Lösungen sehen vor:
  • Gutachten im Hinblick auf PTBS (Posttraumatische Belastungsstörungen) werden zukünftig ausschließlich von den Spezialisten der Bundeswehr erstellt.
  • In anderen Fällen wird ein von der Polizei in Auftrag gegebenes Drittgutachten erstellt, wenn PÄD- und privat erstellte Gutachten voneinander abweichen. Das Drittgutachten einer unabhängigen Institution hat dann für den PÄD bindenden Charakter!
Die GdP dankt dem Innensenator Michael Neumann, PL Wolfgang Kopitzsch, ZPL Thomas Model und allen beteiligten Institutionen und Organisationen (stellvertretend sei hier der Weiße Ring mit ihrem Vorsitzenden Wolfgang Sielaff genannt) für ihre Unterstützung.

Nähere Informationen sind dem Positionspapier der GdP zu entnehmen (vom 25.05.2012), das wegen der laufenden Verhandlungen nicht veröffentlicht wurde, den Handelnden aber bekannt war. Dieses Positionspapier ist jetzt auf unserer Homepage nachlesbar. Im Hinblick auf Praxistauglichkeit der zukünftigen Vorgehensweise werden wir die Entwicklungen auch weiter kritisch begleiten.
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