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GdP Hamburg: Erneute Razzia wegen illegaler Glücksspielautomaten

Hamburg.

Bezirksamt und Polizei durchsuchten am Mittwochabend erneut eine Gaststätte in Hamburg, es ging um Illegales Glücksspiel.

Aus Sicht der GdP Hamburg ist es folgerichtig, wenn Verbundeinsätze professionell durchführt werden. Dazu Lars Osburg, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Ein Vollzugsproblem darf es im Bereich des illegalen Glücksspiels nicht geben. Gerade in der Pandemie haben wir gesehen, wie groß das Problem in Hamburg ist. Ich beglückwünsche die Kolleginnen und Kollegen, die das Problem im Süden unserer Stadt behördenübergreifend angehen. Straftaten dürfen sich nicht lohnen!“

Die GdP Hamburg hatte in der Vergangenheit mehrfach Verbundeinsätze in Hamburg gefordert.

Die GdP Hamburg unterstützt einen restriktiven Umgang mit der Szene rund um legales und illegales Glücksspiel. Um Kriminalität und ordnungswidriges Verhalten besser und vor allem wirksamer verfolgen zu können, fordert die GdP Hamburg:

1. Regelmäßige Erstellung von Lagebildern zu „illegalen Aktivitäten im urbanen Gaststättenbereich“ unter Einschluss von Erkenntnissen aus dem Bereich Jugendgefährdung, Steuerhinterziehung etc.
2. Regelmäßige gemeinsame Lagebesprechungen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung von Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll, der Steuerfahndung und den Bezirksämtern, Fachbereichen Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
3. Regelmäßige Verbundeinsätze von Polizei, Zoll und Ordnungsbehörden.
4. Behördliche Rückendeckung für polizeiliches Einschreiten auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
5. Strukturermittlungen im Shisha-Bar-Milieu zur Ermittlung von illegaler Beschäftigung, Verbrauchs unversteuerten Tabaks und ggf. Durchführung illegalen Spielbetriebs.
6. Einrichtung einer Spezialabteilung bei der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung illegalen Glücksspiels.
7. Konsequente und - auf der Rechtsfolgenseite - deutliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, vor allem im Bereich des Jugendschutzgesetzes.
8. Regelmäßige Schulungen der Polizei- und Verbraucherschutzamtsbeschäftigten im Umgang mit dem Phänomen „illegales Glückspiel“.
9. Konsequente Anwendung aller zur Verfügung stehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten, z.B. im Bereich der Vermögenssicherstellung.
10. Zügige Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich des Gaststättenrechts, auch mit dem Ziel des Widerrufs der Betriebserlaubnis.
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