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GdP Hamburg: Gezielte Messerattacken sollten als versuchter Mord eingestuft werden

Hamburg.

Angesichts wiederholter Messerattacken regt die GdP Hamburg eine Debatte an, ob gezielte Stiche gegen andere Menschen als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft werden sollten. Derzeit werden solche Angriffe oft als gefährliche Körperverletzung gewertet. Die GdP Hamburg regt an, eine Einstufung als versuchtes Tötungsdelikt zu prüfen. Bei Messerangriffen ist es oft nur dem Zufall geschuldet, ob das Opfer eine solche Attacke überlebt.

Wir haben es offenbar mit zunehmenden Messerattacken in Deutschland zu tun. Die jüngsten Berichterstattung in Hamburg scheinen diese Mutmaßung zu unterstreichen, einen Beleg dafür gibt es mangels bundesweiter Statistik aber nicht. Die GdP fordert nach gefühlt täglich erscheinenden Meldungen über Messerangriffe künftig für ganz Deutschland zu erfassen, wie oft Messer als Waffe eingesetzt werden, um diesem Phänomen auf den Grund gehen zu können.

Ein aussagekräftiges Lagebild ist angesichts der schockierenden Meldungen der vergangenen Wochen offenbar dringend notwendig“, betont GdP-Vize Lars Osburg. Und weiter: „Messer sind leicht verfügbar und werden bei Personenkontrollen besonders bei jungen Männern festgestellt. Hier sind auch die Eltern und die Schulen gefordert, mit ihren Kindern über das Thema zu sprechen. Es gibt keinen Grund, Waffen mitzuführen, weder in der Schule, noch in der Freizeit!“

Immer wieder wird berichtet, dass die Zahl junger männlicher Migranten unter den Angreifern mit einem Messer auffallend sei. Auch hierfür braucht es ein belastbares Lagebild um beantworten zu können, ob es sich bei dieser Berichterstattung um Mutmaßungen handelt, oder ob gezielte polizeiliche Maßnahmen notwendig sind. Die Augen vor diesem Phänomen zu verschließen ist keine Option.
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