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GdP Hamburg: Radikalen Tendenzen in der Polizei entgegen wirken - Belastungen des Polizeiberufs erforschen!

Hamburg.

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Die GdP unterstützt eine Belastungsstudie und lehnt eine Rassismus-Studie bei der Polizei ab!“

I.
Die Ermittlungen um rechtsradikale Tendenzen in der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen haben zu einem intensiven Diskurs in der deutschen Öffentlichkeit über politische Einstellungen und Betätigungen von Polizeibeamtinnen und -beamten geführt. Diese Diskussionen begrüßt die GdP, weil sie ein notwendiger Teil gesellschaftlicher Entwicklung sind. Die GdP erkennt ihre Aufgabe darin, sich gegen jede Form des politischen Radikalismus in Staat und Gesellschaft und damit auch in
der Polizei zu wenden. Als Gewerkschaft hat die GdP die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder und die Interessen der Polizeibeschäftigten zu wahren.

II.
Zur Wahrung der Interessen von Mitgliedern und Beschäftigten gehört auch, zu jedem Zeitpunkt und bei jedem Thema auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze zu achten. Das bedeutet im konkreten Fall, dass auch dann, wenn Polizeibeamtinnen und -beamte verdächtig sind, sich rechtsradikal betätigt zu haben, unbedingt darauf geachtet werden muss, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten Rechte haben. Eine dienstrechtliche und politische Bewertung der Vorgänge darf erst dann
stattfinden, wenn Tatsachen gesichert sind, rechtliches Gehört gewährt
wurde und ein Lagebild klar erkennbar ist.

III.
Unabhängig von individueller Schuld und Verantwortung kann und muss die GdP zur Frage politischen Radikalismus in der Polizei Stellung nehmen. Hierzu stellt die GdP fest: Politischer Extremismus, also die Durchsetzung politisch radikaler Vorstellungen durch die aggressive Bekämpfung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, ist mit dem Polizeiberuf unvereinbar. olizeibeschäftigte, die des politischen Extremismus im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überführt sind, müssen die Polizei verlassen.
Im Bereich des politischen Radikalismus erkennt die GdP allerdings Graubereiche, die ohne individuelle Sachverhaltsklärung nicht pauschal zu beantworten sind. Richtschnur bleibt die Einstellung des jeweiligen Beamten/in zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In diesem Zusammenhang sind pauschale Werturteile und die vorschnelle Bezeichnung von Vorgängen als rassistisch oder populistisch als nicht hilfreich zu bewerten.

IV.
Die GdP arbeitet seit Jahrzehnten auf dem Feld der Präventionsarbeit, auch im Bereich des politischen Radikalismus. Wir wissen daher um Wege in die Radikalität und auch um entsprechende Exit-Strategien. Dieses Wissen wollen wir auch jetzt anwenden.
Individuelle Radikalisierungen sind ohne persönliche Krisen und Negativ-Erfahrungen nicht denkbar. Dies gilt auch für Polizeibeschäftigte. Da wir am Anfang der Aufklärung über politische Radikalisierungen in der Polizei stehen, können weder die GdP noch andere Akteure seriöse Analysen oder Erklärungen und schon gar keine Lösungswege formulieren.

Deshalb setzt sich die GdP dafür ein, dass persönliche Belastungen und die Wirkung fortwährender Negativ-Erfahrungen des Polizeiberufs erforscht werden müssen.

1.
Wir wollen als Kolleginnen und Kollegen und als Gewerkschaft wissen, wie sich Denken und Handeln verändern, wenn Polizeibeschäftigte Tag und Nacht wiederkehrende Erfahrungen mit bestimmten
Bevölkerungsgruppen, Kriminalitätsfeldern und auch mit Justizabläufen machen.

2.
Wir wollen als Kolleginnen und Kollegen und als Gewerkschaft wissen, welchen konkreten Rückhalt Polizeibeschäftigte von ihrer Führung (unabhängig von der Führungsebene) und den für sie zuständigen
politischen Verantwortungsträgern erwarten und wie sie den Rückhalt erleben.

3.
Wir wollen als Kolleginnen und Kollegen und als Gewerkschaft wissen, wie sich die Gesundheit der Polizeibeschäftigten entwickelt, die persönliche Belastungen und fortwährender Negativ-Erfahrungen
des Polizeiberufs erleben.

Die GdP unterstützt eine Belastungsstudie und lehnt eine Rassismus-Studie ab.

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