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Richtervorbehalt soll abgeschafft werden

GdP Hamburg begrüßt CDU-Initiative zur Blutprobenentnahme

Hamburg.

Die CDU will den Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen abschaffen! Führende Innenpolitiker von Bund und Ländern haben dies in der letzten Ausgabe des „Focus“ gefordert. Gerhard Kirsch, GdP-Landesvorsitzender: „Angesichts der zunehmenden Bürokratisierung der Polizeiarbeit (z.B. der Umfang der Verkehrsunfallsachbearbeitung im Bagatellbereich) und wahrscheinlich bevorstehender Belastungen durch fatale Organisationsentscheidungen wie sie die Verlagerung beispielsweise des Erkennungsdienstes an die Polizeikommissariate bedeuten würde, ist es von großer Bedeutung, zeitraubende Arbeitsabläufe zu straffen und die Polizeiarbeit dort, wo es möglich ist, von überbordender Bürokratie zu entlasten."

Im Hinblick auf die Zurückverlagerung der Anordnungskompetenz bei Blutprobenentnahmen wäre dies ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung.

Hinzu kommt, dass der Rechtsstaatlichkeit in keiner Weise Schaden zugefügt wird, wenn man zu einer jahrzehntelangen - bewährten - Anordnungspraxis zurückkehrt. Die richterliche Überprüfung einer polizeilich angeordneten Blutprobenentnahme war zudem damals und wird zukünftig gewährleistet.

Nach den uns vorliegenden Informationen unterstützt die CDU in Hamburg die auf Bundesebene angestoßene Forderung der Rückverlagerung der Anordnungskompetenz bei Blutprobenentnahmen zur Polizei. Es wäre aus der Sicht der GdP das richtige Zeichen, wenn der Innensenator diese Forderung unterstützt.“
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