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Corona-Maßnahmen

GdP Hamburg begrüßt der Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hamburg.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass die befristeten Corona-Maßnahmen zwar in erheblicher Weise in Grundrechte eingegriffen haben, sie seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Das Urteil gibt nun Rechtssicherheit für weitere Maßnahmen. Genau diese Rechtssicherheit hatte die GdP Hamburg mehrfach eingefordert.

Horst Niens sagte dazu: „Wir Polizeibeamtinnen und -beamten wissen genau, dass unser Auftrag darin besteht, Gesetze und Verordnungen, wenn nötig, auch gegen den Willen der Betroffenen durchzusetzen. Die seinerzeit beschlossenen Regelungen waren teilweise massive Einschränkungen der Grundrechte. Die Polizei ist zwingend darauf angewiesen, dass diese Beschränkungen rechtssicher sind. Rechtsunsicherheiten können wir uns nicht leisten. Die GdP Hamburg respektiert vor diesem Hintergrund die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts und begrüßt diese ausdrücklich.“
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