Corona-Maßnahmen
GdP Hamburg begrüßt der Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Horst Niens sagte dazu: „Wir Polizeibeamtinnen und -beamten wissen genau, dass unser Auftrag darin besteht, Gesetze und Verordnungen, wenn nötig, auch gegen den Willen der Betroffenen durchzusetzen. Die seinerzeit beschlossenen Regelungen waren teilweise massive Einschränkungen der Grundrechte. Die Polizei ist zwingend darauf angewiesen, dass diese Beschränkungen rechtssicher sind. Rechtsunsicherheiten können wir uns nicht leisten. Die GdP Hamburg respektiert vor diesem Hintergrund die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts und begrüßt diese ausdrücklich.“