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GdP Hamburg unterstützt die neuen Corona-Regeln

Hamburg.

Als Reaktion auf die wilden Partys und die damit verbundenen Ausschreitungen und Angriffe auf Einsatzkräfte der Polizei reagiert Hamburg mit einem Alkoholverbot im Stadtpark. Ab 2. Juli gilt dort nun jeweils freitags- und sonnabends ab 21 Uhr bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr ein Alkohlverbot. Außerdem sind künftig Tanz-Veranstaltungen unter freiem Himmel unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Teilnehmer müssen sich vorher anmelden und auf Corona testen lassen. Die GdP Hamburg begrüßt diese neuen Regeln.

Dazu Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Die Hamburger Polizei bekommt durch diese klaren Regeln die notwendige Rückendeckung um Corona-Regeln flächendeckend, konsequent und rechtssicher durchzusetzen.
Rechtsverordnungen, Gesetze und Verfassungsrecht müssen im Sinne des Infektionsschutzes durchgesetzt werden. Dass dies verhältnismäßig zu geschehen hat, ist klar. Die neuen Regelungen stellen dies dar.“ Die aktuelle Lage an den Wochenenden im Stadtpark überrascht nicht. Wir kennen die Situation, dass sich ab einer gewissen Uhrzeit das Publikum bei Veranstaltungen im Freien ändert zum Beispiel von den Osterfeuern. Horst Niens: „Wenn die Familien gehen, erlebnisorientierte und alkoholisierte junge Männer kommen, kommt es regelmäßig zu Situationen, die ein polizeiliches Einschreiten erfordern. Es muss jedoch klar gesagt werden, dass es sich bei den Gewalttätern immer um einige wenige Personen handelt. Nicht alle Menschen, die sich regelkonform im Stadtpark aufhalten, dürfen mit diesen Straftätern über einen Kamm geschoren werden.“

Lars Osburg, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Für die GdP Hamburg steht außer Frage, dass massenhafte Verstöße gegen Infektionsschutzregeln nicht allein deshalb von der Polizei und anderen Ordnungsbehörden hingenommen werden dürfen, weil sie von zahlreichen Personen vorgenommen werden. Konsequentes polizeiliches Einschreiten wird nicht per se unverhältnismäßig, weil es sich gegen eine Menschenansammlung richtet. Wir befürchten, dass die neuen Angebote das Problemklientel nicht erreichen. Es dürfte ein Irrglaube sein, dass sich die Straftäter der vergangenen Wochenenden nun regelkonform verhalten, sich anmelden, regelmäßig testen lassen und diese legalen Angebote wahrnehmen.“

Horst Niens ergänzt: „Deshalb ist das temporäre Alkoholverbot im Stadtpark ein probates Mittel, um hier gefahrenabwehrend tätig werden zu können.“
Für die GdP Hamburg ist auch klar, dass die Situation im Stadtpark und an anderen Hot Spots in der Stadt nicht allein eine Lage für die Polizei ist und alle Behörden hier gefragt sind.

Lars Osburg abschließend: „Wir haben bei der GdP-Hamburg großes Vertrauen zu den professionellen Event-Anbietern in Hamburg. Deshalb gehen wir davon aus, dass von organisierten Veranstaltungen ein überschaubares Risiko ausgeht. Deshalb begrüßen wir die neuen Regeln.“
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