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Rechtsanspruch auf rechtmäßige Besoldung

GdP Hessen kritisiert verfassungswidrige Beamtenbesoldung

Wiesbaden.

Mitten in den Sommerferien konnte es offensichtlich Ministerpräsident und Innenminister nicht schnell genug gehen: am späten Abend des 4. August unterrichtete Innenminister Beuth den DGB Vorsitzenden Michael Rudolph, dass die Regierungsfraktionen beabsichtigen, heute eine Pressekonferenz zum Thema „Verfassungswidrige Besoldung“ mit Kernaussagen zu verbreiten. Es grenzt schon an gewaltiger Ignoranz, wie die Regierungsfraktionen mit den Gewerkschaften umgehen. Weder wurden zugesagte Gesprächstermine einberufen, noch gab es im Vorfeld Verlautbarungen von der Landesregierung, in welche Richtung es gehen soll.

Einseitiges Vorgehen der Regierungsfraktionen beim Thema Beamtenbesoldung ist unerträglich

Höhepunkt der Ungeordnetheit innerhalb der CDU-Fraktion waren zudem die im April 2022 anlässlich des GdP-Landesdelegiertentages in Marburg getätigten Aussagen des CDU-Vertreters in einer Podiumsdiskussion. „In diesem Jahr können wir keine Maßnahmen ergreifen, weil wir erst den höchstrichterlichen Spruch aus Karlsruhe abwarten müssen.“ Nun scheint aber der Druck so groß geworden zu sein, dass schleunigst und unabgestimmt Vorschläge in die Öffentlichkeit getragen wurden.

Ganz klar: die Beamtinnen und Beamten haben einen Rechtsanspruch (!) darauf, dass Sie die durch höchstrichterliche Rechtsprechung zustehenden Geldleistungen bzw. Ausgleichszahlungen auch erhalten. Wer da glaubt, mit vorgezogenen Prozentsätzen festgestelltes Unrecht kompensieren zu können, der irrt! Es wird ein heißer Herbst, denn das Vorhaben der Landesregierung muss zunächst im Rahmen eines Gesetzes auch den Hessischen Landtag passieren. Wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, hat gerade diese Landesregierung bei mehreren gesetzlichen Vorhaben Schiffbruch erlitten. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die rund um die Uhr die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, haben einen Anspruch auf rechtmäßige Besoldung.

Letztlich wird durch dieses einseitige Vorgehen einmal mehr deutlich, was dieser Landesregierung der öffentliche Dienst und die Polizei wert sind. Was hier geschehen soll, ist kein Ausgleich für eine höchstgerichtlich festgestellte verfassungswidrige Besoldung in der Vergangenheit. Es wird vielmehr versucht, mit Besoldungserhöhungen in zwei Schritten zukünftig für eine gewisse Ruhe zu sorgen. Nicht auszudenken, was wir uns dann anhören müssen, wenn die nächsten Tarifverhandlungen beginnen. Wir werden uns nicht nur in einem Gesetzgebungsverfahren mit der entsprechenden Stellungnahme beteiligen, sondern weiter die Landesregierung öffentlich an den Pranger stellen, wie sie mit ihren Beschäftigten umgeht. Schämen sie sich, alle miteinander!
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